Zur Eindämmung der wildlebenden Tauben im Markt Wiesentheid hat die Marktgemeinde eine Verordnung über das Verbot der Taubenfütterung und der Duldung von Vergrämungsmaßnahmen erlassen, welche ab 01.02.2019 gilt. Den Text der Verordnung finden Sie Leitet Herunterladen der Datei einHIER.