Der Koalitionsausschuss hat am 03. Juni 2020 die Absenkung der Mehrwertsteuer für das 2. Halbjahr 2020 beschlossen. Dies hat unter anderem auch Auswirkungen auf die Wassergebühren.

 Für die Wassergebühren wird für das gesamte Abrechnungsjahr 2020 ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 5% zugrunde gelegt, eine Zwischenablesung der Wasseruhren zum 01.07.2020 entfällt.