Die Möglichkeit zur Beantragung von Baukindergeld endet in Kürze. Um die KfW-Leistung zu erhalten müssen Baugenehmigung oder Bestätigung der Genehmigungsfreistellung bis spätestens 31.03.2021 erteilt sein. Bitte beachten Sie diese Vorgabe, wenn Sie Baukindergeld beantragen möchten. Die Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid und das Landratsamt Kitzingen weisen darauf hin, dass aufgrund der bald auslaufenden Frist mit einem erhöhten Aufkommen von Bauanträgen und damit einer verlängerten Bearbeitungszeit zu rechnen ist! Reichen Sie die Bauanträge daher so zügig und so früh wie möglich ein, wenn Sie Baukindergelt beatragen möchten!

  • Bauanträge, die unter die Genehmigungsfreistellung fallen, sollten möglichst bis 03.2021 bei der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid vollständig vorliegen.
  • Bauanträge, welche nicht im Freistellungsverfahren behandelt werden können, benötigen eine Baugenehmigung. Neben der Vorprüfung durch die Verwaltungsgemeinschaft und die Genehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde am Landratsamt ist in diesem Fall auch ein Beschluss des zuständigen Gemeinderates erforderlich. Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten, müssen die Bauanträge spätestens in der KW 8/9 die Gemeinderäte zur Weiterleitung an das Landratsamt passiert haben. Es gelten daher folgende Einreichungsfristen:
    • Abtswind: 12.02.2021 (Sitzung 22.02.2021)
    • Castell: 19.02.2021 (Sitzung voraussichtlich 01.03.2021)
    • Rüdenhausen: 19.02.2021 (Sitzung: 01.03.2021)
    • Wiesentheid: 08.02.2021 (Sitzung 11.02.2021)

Bitte achten Sie darauf, dass die Mappen vollständig mit allen gesetzlichen vorgeschriebenen Unterlagen, Nachweisen und Unterschriften eingereicht werden, um Verzögerungen und Nachfragen zu vermeiden..

Weitere Informationen zum Baukindergeld finden Sie unter www.kfw.de unter dem Stichwort „Baukindergeld“.