Die Neuberechnung der Grundsteuerwerte erfolgt meist durch die Grundstücksfläche in Verbindung mit dem Bodenrichtwert.

Unter folgendem Link können über den BayernAtlas die Bodenrichtwerte für die betroffenen Grundstücke eingesehen werden. Durch Eingabe der Adresse in das Suchfeld erfolgt die Ausgabe der Werte per Mausklick.

https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/;?topic=pl_bau&lang=de&bgLayer=atkis&E=597042.01&N=5516199.84&zoom=14&layers=a818e80e-78b7-4b21-8c15-d5f8abe6c420&catalogNodes=1322

Bei mehreren Grundstücksbesitzern (bspw. anteilige Eigentumswohnungen) wird die Grundflächenzahl mit dem anteiligen Grundstücksanteil nach Bodenrichtwert berechnet.

Weitere Informationen zum Thema Grundsteuerreform erhalten Sie hier:

https://markt-wiesentheid.de/markt/aktuelles/grundsteuerreform/