Die Anträge zur Neuermittlung der Grundsteuer sind im Rathaus eingetroffen. Der Hauptvordruck und diverse Anlagen können ab sofort am Empfang abgeholt werden. Folgende Anlage sind verfügbar:

  • Miteigentümer
  • Grundstück (bei Grundvermögen) ODER Land- und Forstwirtschaft
  • Tierbestand
  • Grundsteuerbefreiung/ -ermäßigung
    (bspw. nur bei Schulen, Krankenhäusern, Friedhöfen, durch gemeinnützige Zwecke genutzte Grundstücke)

Zu jeder Anlage gibt es zusätzlich eine Ausfüllanleitung. Bei weiteren Fragen erhalten Sie ebenfalls am Empfang die Informationsbroschüre des Bay. Finanzministeriums zur Grundsteuerreform.

Grundsteuerreform Bayern – Was gehört zur Grundsteuererklärung in diesem Merkblatt erhalten Sie noch weitere Informationen rund um die benötigten Formulare.