Dies anhaltende Trockenheit fordert einen rücksichtsvollen und nachhaltigen Umgang mit Trinkwasser. Nur wenn alle Bürger gemeinsam Wasser sparen, kann eine ausreichende Versorgung mit Trinkwasser auch in Trockenperioden sichergestellt werden.

Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen, Beregnung von Gärten

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit weist die Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid darauf hin, dass die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen mittels Pumpen und Stauwerken zur Bewässerung privater Flächen grundsätzlich unzulässig ist.

In § 25 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und in Art. 18 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) ist der Gemeingebrauch definiert und die Anforderungen an die Wasserentnahme aus einem oberirdischen Gewässer geregelt. Eine Entnahme aus einem oberirdischen Gewässer ist in geringen Mengen zum Tränken von Vieh und für den häuslichen Bedarf in der Landwirtschaft zulässig. Die Entnahme darf nur mit Handschöpfgefäßen (Eimern) erfolgen. Eine Entnahme mittels Pumpen ist nicht zulässig.

Unzulässig ist auch die Errichtung von Staustellen oder Dämmen in den Gewässern.

Ausnahmen von den vorgenannten Regelungen bedürfen der Erlaubnis durch das Wasserwirtschaftsamt. Solche Erlaubnisse werden für Gewässer dritter Ordnung derzeit in der Regel nicht erteilt.

 Wir weisen darauf hin, dass die Entnahme aus dem Gewässer ohne die erforderliche Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit nach §103 Abs. 1 Nr. 1 WHG darstellt und mit hohen Bußgeldern geahndet werden kann. Es werden derzeit auch vermehrt unangekündigte Kontrollen durch Wasserwirtschaftsamt und Polizeiinspektion durchgeführt. Wir bitten daher im eigenen Interesse um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Sie schützen damit auch den Lebensraum der im Bachbett und Bachufer lebenden Tiere.

Unser Landkreis gehört zu den trockensten Regionen Bayerns. Dies stellt auch für die gemeindlichen Wasserwerke eine Herausforderung dar. Bitte prüfen Sie daher, ob eine wasserintensive Bewässerung privater Ziergärten bei der aktuellen Trockenperiode notwendig ist.

Allgemeiner Umgang mit Trinkwasser

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat 14 Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher zum Umgang mit Wasser zusammengestellt:

  • Wassersparende Armaturen in Küche, Toilette und Bad können den Wasserverbrauch um bis zu 50 Prozent reduzieren.
  •  Duschen statt baden. Denn zur Befüllung einer Badewanne werden 150 bis 170 Liter Wasser benötigt, für eine fünfminütige Dusche nur rund 70 Liter.
  • Wasch- und Geschirrspülmaschinen sollten immer nur voll angeschaltet werden.
  • Bei der Gartenbewässerung ist zu beachten: Pflanzen im Garten sollten morgens möglichst vor Sonnenaufgang oder abends nach Sonnenuntergang gegossen werden, um eine starke Verdunstung von Wasser durch Sonneneinstrahlung zu vermeiden.
  • Es sollte nicht durch Sprinkler sondern mit Gartenschläuchen bewässert werden, die nahe an den Pflanzen liegen (Beispiel: Tröpfchenbewässerung).
  • Den Rasen nicht zu kurz und weniger häufig mähen: Ein längerer Rasen hält die Feuchtigkeit besser und vermindert damit den Bewässerungsbedarf.
  • Den Pool erst nach Sonnenuntergang befüllen und ihn möglichst abdecken. Das verringert die Verdunstung.
  • Autowaschanlagen sind heutzutage sehr effizient und verbrauchen wesentlich weniger Wasser, als wenn das eigene Auto zuhause gewaschen wir
  • Hauseigentümer sollten darauf achten, dass das Regenwasser auf ihrem Grundstück versickern kann. Dies verbessert die Neubildung von Grundwasser.
  • Hierzu sollten Hauseigentümer:
    • ihren Garten mit Grünpflanzen bepflanzen und keine Steingärten anlegen bzw. größere Flächen pflastern bzw. betonieren und
    • für eine regendurchlässige Pflasterung bei Zuwegungen und Einfahrten sorgen.
    • Bei größeren Wohnanlagen können begrünte Dachflächen und Fassaden ein ausgeglicheneres Mikroklima schaffen.
    • Zisternen zur Gartenbewässerung im Boden vor Ort helfen, das Regenwasser zu versickern und dem Grundwasser zuzuführen.
    • Grundsätzlich sollten trockenresistente Pflanzen mit niedrigerem Wasserbedarf gepflanzt werden.
    • Auf den Einsatz von Insekten- und Unkrautvernichtungsmitteln sollte verzichtet werden, um das Grundwasser und Insekten zu schützen. Dies dient auch der Vermehrung von Regenwürmern, die den Boden auflockern und eine bessere Versickerung ermöglichen.