Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde nach § 58c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:

Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.

Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen (§ 36 Abs.2 Bundesmeldegesetz). Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde (Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Bürgerbüro, Balth.-Neumann-Straße 14, 97353 Wiesentheid) eingelegt werden.

Falls der Datenübermittlung nicht bis spätestens 28. Februar 2022 widersprochen wurde, werden die Meldebehörden die genannten Daten weitergeben.