Führerschein: Dringender Aufruf für die Geburtsjahrgänge 1959-1964

Sie haben noch einen alten grauen oder rosa Führerschein und sind Geburtsjahrgang 1959-1964? Dann müssen Sie Ihren Führerschein bis 19.01.2023 umgetauscht haben.

Tauschen Sie nicht rechtzeitig um, können bei einer Verkehrskontrolle 10 Euro Verwarnungsgeld fällig werden. Den Umtausch beantragen Sie bitte baldmöglich bei der Führerscheinstelle am Landratsamt Kitzingen.

Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes (https://www.kitzingen.de/digitales-buergerbuero/fuehrerscheinstelle-kfz-zulassung-strassenverkehrsbehoerde/allgemeine-informationen-zum-fuehrerschein/).

Gerne wird Ihnen das Antragsformular auch zugeschickt. Sie können das Formular per E-Mail (fuehrerschein@kitzingen.de) oder telefonisch (09321/928-4302, -4303, -4304, -4305) anfordern.

 Für den Umtausch benötigen Sie

  • Ihren Führerschein
  • ein gültiges Ausweisdokument
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 1 Jahr)

Die Antragsgebühr beträgt 25,30 Euro

Ihren Antrag senden Sie bitte an das Landratsamt Kitzingen, Kaiserstraße 4, 97318 Kitzingen oder werfen ihn direkt in den Briefkasten des Landratsamtes. Termine zur Antragsabgabe werden nicht vergeben. Für die Abholung des neuen Führerscheins vereinbart die Führerscheinstelle zu gegebener Zeit mit Ihnen einen Termin.