Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid gemäß der
– § 10 Abs. 3 Sätze 5-7 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Wiesentheid
– § 10 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Abtswind
– § 10 Abs. 3 Sätze 3-4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Castell
– § 10 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Rüdenhausen
über die Meldung der
Tierbestände (für die Kanalbenutzungsgebühren)
Ab dem 01.01.2004 werden die Tierseuchenbeiträge direkt von der Bayerischen Tierseuchenkasse erhoben. Die Gemeinden haben kein Auskunftsrecht gegenüber der Bayer. Tierseuchenkasse! Daher ist die Meldung der Tierbestände für die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren (Abzug Großvieheinheiten) an die Gemeinde jährlich notwendig.
Dies gilt für alle Tierhalter, die Ihre Tiere aus der gemeindlichen Wasserversorgung tränken! Für aus Brunnen getränkte Tiere werden keine Kanalgebühren erlassen.
Die Meldebögen für das Jahr 2023 sind bis spätestens
31.12.2022
in der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid – Kämmerei/Steueramt, Balth.-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid abzugeben.
Die Meldebögen für das Abrechnungsjahr stehen zum Download auf der VGem-Seite bereit. Hier klicken.