Steuertermin 17. August 2020
Fällig sind:
Grundsteuer, 3. Rate der Vierteljahreszahler
Gewerbesteuer, 3. Rate Vorauszahlung 2020
Benutzungsgebühren, 2. Abschlagszahlung 2020
(Anmerkung: für die Wassergebühren wird für das gesamte Abrechnungsjahr 2020 ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 5% zugrunde gelegt)
Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft bittet um termingerechte Überweisung.
Dadurch können weitere Unkosten beim nächsten maschinellen Mahnlauf vermieden werden.
Es wird auf die Möglichkeit zur Erteilung eiens SEPA-Lastschriftmandates hingewiesen.