Steuertermin 17. August 2020

Fällig sind:

Grundsteuer, 3. Rate der Vierteljahreszahler

Gewerbesteuer, 3. Rate Vorauszahlung 2020

Benutzungsgebühren, 2. Abschlagszahlung 2020
(Anmerkung: für die Wassergebühren wird für das gesamte Abrechnungsjahr 2020 ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 5% zugrunde gelegt)

Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft bittet um termingerechte Überweisung.

Dadurch können weitere Unkosten beim nächsten maschinellen Mahnlauf vermieden werden.

Es wird auf die Möglichkeit zur Erteilung eiens SEPA-Lastschriftmandates hingewiesen.