Bundestagswahlen 2025
Am 23.02.2025 finden die vorgezogenen Bundestagswahlen statt. Wir bereiten aktuell alles dafür vor.
Die Wahlbenachrichtigungen wurden in der KW 5 zugestellt. Bitte beachten Sie, dass der Zeitraum für die Briefwahlunterlagen in diesem Jahr verkürzt sein wird.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier.
Grundsteuerbescheide
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts wurde die Grundsteuer zum 01.01.2025 reformiert. Die Ermittlung der Grundsteuerwerte wird durch das Finanzamt durchgeführt und im Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamtes abgebildet. Dieser Messbescheid ist für die Gemeinden als Grundlagenbescheid verbindlich. Die Gemeinden multiplizieren diesen Wert dann mit ihrem örtlichen Hebesatz um die Grundsteuer festzusetzen. Die Grundsteuerbescheide wurden versandt, die erste Rate der Grundsteuervorauszahlung wird zum 15.02.2025 fällig.
Wichtig:
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Bewertung Ihrer Grundstücke nicht korrekt erfolgt wäre, müssen Sie sich ausschließlich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden. Die Gemeinden haben auf die Bewertung keinen Einfluss!
Weitere Informationen zur gesamten Grundsteuerreform und dem genauen Berechnungsverfahren erhalten Sie über www.grundsteuer.bayern.de/