Bundestagswahlen 2025
Am 23.02.2025 finden die vorgezogenen Bundestagswahlen statt. Wir bereiten aktuell alles dafür vor.
Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich in der KW 5 zugestellt. Bitte beachten Sie schon heute, dass der Zeitraum für die Briefwahlunterlagen in diesem Jahr verkürzt sein wird.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier.
Grundsteuerbescheide
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts wurde die Grundsteuer zum 01.01.2025 reformiert.
Die Ermittlung der Grundsteuerwerte wird durch das Finanzamt durchgeführt und im Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamtes abgebildet. Dieser Messbescheid ist für die Gemeinden als Grundlagenbescheid verbindlich. Die Gemeinden multiplizieren diesen Wert dann mit ihrem örtlichen Hebesatz um die Grundsteuer festzusetzen.
Wir versenden abschnittsweise ab dem 17.01.2025 die ersten Bescheide, die erste Rate der Grundsteuervorauszahlung wird zum 15.02.2025 fällig.
Liegt Ihnen bis längstens 31.01.2025 kein Grundsteuerbescheid von Ihrer Gemeinde vor, prüfen Sie bitte, ob Sie vom Finanzamt einen Grundlagenbescheid mit einer Hauptfeststellung zum 01.01.2025 erhalten haben. Wenn Sie diesen Bescheid nicht haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Das gleiche gilt, wenn die Bewertung und die Festsetzung des Messbetrages in Ihrem Bescheid nicht korrekt sind. Auch hier sind Rückfragen an das zuständige Finanzamt zu richten.
Weitere Informationen zur gesamten Grundsteuerreform und dem genauen Berechnungsverfahren erhalten Sie über www.grundsteuer.bayern.de/
Bei Fragen zum Hebesatz und zu den Vorauszahlungsbeiträgen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen in der VGem Wiesentheid vormittags unter der Rufnummer 09383/9735-215 oder unter steueramt@wiesentheid.de zur Verfügung.