Gewerbeamt
Über das Bayern-Portal können Sie die An-, Um- und Abmeldungen Ihres Gewerbes online durchführen oder den entsprechenden Antrag ausdrucken.
Voraussetzung dafür ist der Nachweis aller benötigten Unterlagen! Unter folgenden Links erhalten Sie direkten Zugriff auf die jeweilige Seite im Bayern-Portal:
Hinweis an Gewerbeanmelder:
Existenzgründer sind gesetzlich verpflichtet, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt zu übermitteln.
Alle Informationen sowie Merkblätter finden Sie unter folgendem Link:
https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender
Wichtiger Hinweis zur Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, ‑ummeldung oder ‑abmeldung
Für die Übermittlung der Gewerbeanzeige auf elektronischem oder postalischem Wege fallen keine Gebühren an (lediglich ggf. Versandkosten im Falle der Übermittlung auf postalischem Wege). Gebühren werden nur für die eigentliche Gewerbeanzeige erhoben (in Bayern: zwischen 25 und 100 Euro). Gerne helfen wir Ihnen hier auch telefonisch weiter.
Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es im Internet eine Vielzahl oftmals kostenpflichtiger Angebote privater Drittanbieter gibt, die damit werben, Formulare zur Anzeige eines Gewerbes zur Verfügung zu stellen und anschließend an die Gewerbebehörde zu übermitteln. Die Gebühr für die eigentliche Gewerbeanzeige ist hier im Regelfall nicht inkludiert und fällt dann zusätzlich an.
(obiger Hinweis Bayer. Staatsministerium für weitere Informationen hier klicken)