Aktuelle Bauleitplanverfahren im Überblick

Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und andere Unterlagen der Bauleitplanung sind für bestimmte Fristen öffentlich auszulegen. Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuellen Auslegungsverfahren unserer Mitgliedsgemeinden Abtswind, Castell, Rüdenhausen und Wiesentheid.

Alle rechtskräftigen Bebauungspläne finden Sie unter diesem Link: BEBAUUNGSPLÄNE

Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bereich „Bürgersolarpark Bernbuch“

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans

Der Gemeinderat der Gemeinde Castell hat in der Sitzung vom 07.11.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich „Bürgersolarpark Bernbuch“) beschlossen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Zwischen den beiden Orten Castell und Wiesenbronn gelegen befinden sich

landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen. Auf dem Gemeindegebiet von Castell beabsichtigt an dieser Stelle, ein auf die Planung und Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen spezialisiertes Unternehmen (MaxSolar GmbH) die Errichtung eines Bürgersolarparks auf einer Fläche von etwa 31,7 ha.

Da sich das Plangebiet bisher nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans befindet und aufgrund der Lage dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordnet wird, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verbunden, ist eine Anpassung der Darstellungen des rechtskräftigen

Flächennutzungsplanes, die im Parallelverfahren erfolgt. Hierbei handelt es sich um die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst ganz oder teilweise die nachfolgenden

Grundstücke (Flurnummern) der Gemarkung Castell – 470, 473 (teilweise), 481, 482 (teilweise) und 483 (teilweise). Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt und wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch einen Teil des Grünweges Flurnummer 483, einen Teil des Grabens Flurnummer 473, einen Teil des Grünweges Flurnummer 482 sowie den Grünweg Flurnummer 502 (jeweils Gemarkung Castell);
  • Im Osten durch den Grünweg Flurnummer 502, einen Teil des Grabens Flurnummer 473, einen Teil des Grünweges Flurnummer 483 sowie den Grünweg Flurnummer 471 (jeweils Gemarkung Castell);
  • Im Süden durch den Wirtschaftsweg Flurnummer 469 (Gemarkung Castell);
  • Im Westen durch den Grünweg Flurnummer 629/1 sowie den Gottesgraben auf der Flurnummer 629 (jeweils Gemarkung Wiesenbronn); Der Geltungsbereich grenzt somit unmittelbar an das Gemeindegebiet der Nachbargemeinde Wiesenbronn an;

Abb. 1:  Übersicht der Flurstücke im Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung – Schwarz: Flurstücke im Geltungsbereich; Blau: den Geltungsbereich umgrenzende Flurstücke Gemeinde Castell; Rot: den Geltungsbereich umgrenzende Flurstücke Gemeinde Wiesenbronn (Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung 2021).

Bisheriger Verfahrensverlauf

Am 07.11.2022 hat der Gemeinderat den Vorentwurf in der Fassung vom 26.09.2022 gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese erfolgten im Zeitraum vom 27.12.2022 bis 03.02.2023.

Die dort eingegangenen Stellungnahmen wurden im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 09.10.2023 durch den Gemeinderat behandelt und abgewogen. Der somit geänderte Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans wurde in der Fassung vom 30.05.2023 gebilligt. Weiter hat der Gemeinderat beschlossen, dass auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich „Bürgersolarpark Bernbuch“), i.d.F. vom 30.05.2023, einschließlich Begründung und Umweltbericht liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zusammen in der Zeit vom 27.11.2023 bis einschließlich 05.01.2024 öffentlich aus.

Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid unter https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgemeinschaft/bauleitplanung/ eingesehen werden. Zusätzlich können die Planunterlagen leicht zugänglich in der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Anschrift: Balthasar-Neumann-Straße 14, 97353 Wiesentheid, während der folgenden Zeiten

Montag – Freitag                                von  8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

Montag, Mittwoch, Donnerstag         von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

eingesehen werden.

Zudem sind die Unterlagen auch über das zentrale Internetportal des Landes Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.

Folgende Unterlagen liegen vor:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Diese sollen elektronisch via E-Mail bauamt@wiesentheid.de abgegeben werden. Zusätzlich kann bei Bedarf die Stellungnahmen während der Auslegungsfrist auch auf postalischen Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Umweltbezogene Informationen: 

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Art der vorhandenen

Information und  Urheber

Thematischer Bezug
Umweltbericht in
der Fassung vom 30.05.2023
•      Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen und Fachgesetzen, die sich auf das Plangebiet beziehen

•      Bestandsanalyse gegliedert nach folgenden Schutzgütern:

Mensch, Boden, Wasser, Klima, Pflanzen und Tiere,

Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter

•      Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Wirkfaktoren einschl. der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

•      Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht Durchführung der Planung

•      Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.

•      Erläuterung anderweitiger Planungsmöglichkeiten

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen, einschließlich der vorgenannten Planunterlagen sowie der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung, liegen sowohl auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid als auch im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid ebenfalls öffentlich aus.

Datenschutz: 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Castell, 20.11.2023                                  Christian Hähnlein, Erster Bürgermeister

Aufstellung des Bebauungsplans „Bürgersolarpark Bernbuch“

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Bürgersolarpark Bernbuch“

Der Gemeinderat der Gemeinde Castell hat in der Sitzung vom 07.11.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Bürgersolarpark Bernbuch“ beschlossen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Zwischen den beiden Orten Castell und Wiesenbronn gelegen befinden sich

landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen. Auf dem Gemeindegebiet von Castell beabsichtigt an dieser Stelle, ein auf die Planung und Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen spezialisiertes Unternehmen (MaxSolar GmbH) die Errichtung eines Bürgersolarparks auf einer Fläche von etwa 31,7 ha.

Da sich das Plangebiet bisher nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans befindet und aufgrund der Lage dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordnet wird, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verbunden, ist eine Anpassung der Darstellungen des rechtskräftigen

Flächennutzungsplanes, die im Parallelverfahren erfolgt. Hierbei handelt es sich um die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst ganz oder teilweise die nachfolgenden

Grundstücke (Flurnummern) der Gemarkung Castell – 470, 473 (teilweise), 481, 482 (teilweise) und 483 (teilweise). Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt und wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch einen Teil des Grünweges Flurnummer 483, einen Teil des Grabens Flurnummer 473, einen Teil des Grünweges Flurnummer 482 sowie den Grünweg Flurnummer 502 (jeweils Gemarkung Castell);
  • Im Osten durch den Grünweg Flurnummer 502, einen Teil des Grabens Flurnummer 473, einen Teil des Grünweges Flurnummer 483 sowie den Grünweg Flurnummer 471 (jeweils Gemarkung Castell);
  • Im Süden durch den Wirtschaftsweg Flurnummer 469 (Gemarkung Castell);
  • Im Westen durch den Grünweg Flurnummer 629/1 sowie den Gottesgraben auf der Flurnummer 629 (jeweils Gemarkung Wiesenbronn); Der Geltungsbereich grenzt somit unmittelbar an das Gemeindegebiet der Nachbargemeinde Wiesenbronn an;

Abb. 1:  Übersicht der Flurstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes – Schwarz:

Flurstücke im Geltungsbereich; Blau: den Geltungsbereich umgrenzende Flurstücke Gemeinde Castell; Rot: den Geltungsbereich umgrenzende Flurstücke Gemeinde Wiesenbronn (Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung 2021).

Bisheriger Verfahrensverlauf

Am 07.11.2022 hat der Gemeinderat den Vorentwurf in der Fassung vom 26.09.2022 gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese erfolgten im Zeitraum vom 27.12.2022 bis 03.02.2023.

Die dort eingegangenen Stellungnahmen wurden im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 09.10.2023 durch den Gemeinderat behandelt und abgewogen. Der somit geänderte Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Fassung vom 14.06.2023 gebilligt. Weiter hat der Gemeinderat beschlossen, dass auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Bernbuch“), i.d.F. vom 14.06.2023, einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie der übrigen Anlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zusammen in der Zeit vom 27.11.2023 bis einschließlich 05.01.2024 öffentlich aus.

Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid unter https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgemeinschaft/bauleitplanung/ eingesehen werden. Zusätzlich können die Planunterlagen leicht zugänglich in der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Anschrift: Balthasar-Neumann-Straße 14, 97353 Wiesentheid, während der folgenden Zeiten

Montag – Freitag                                von  8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

Montag, Mittwoch, Donnerstag         von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

eingesehen werden.

Zudem sind die Unterlagen auch über das zentrale Internetportal des Landes Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.

Folgende Unterlagen liegen vor:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Diese sollen elektronisch via E-Mail (bauamt@wiesentheid.de) abgegeben werden. Zusätzlich kann bei Bedarf die Stellungnahme während der Auslegungsfrist auch auf postalischen Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Umweltbezogene Informationen: 

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Art der vorhandenen

Information und  Urheber

Thematischer Bezug
Umweltbericht in der
Fassung vom
14.06.2023
•      Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen und Fachgesetzen, die sich auf das Plangebiet beziehen

•      Bestandsanalyse gegliedert nach folgenden Schutzgütern:

Mensch, Boden, Wasser, Klima, Pflanzen und Tiere

(insbesondere Vögel), Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter

•      Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Wirkfaktoren einschl. der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

•      Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht Durchführung der Planung

•      Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der Auswirkungen

•      Abarbeitung der Eingriffsregelungen bezogen auf die Schutzgüter

•      Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.

•      Erläuterung anderweitiger Planungsmöglichkeiten

Spezielle

artenschutzrechtliche

Prüfung in der

Fassung vom

26.04.2023

•      Abgrenzung des Untersuchungsgebietes und der vorkommenden, saP-relevanten Arten

•      Aufzeigen der bau-, anlagen- und betriebsbedingten Wirkungen des Vorhabens

•      Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität

•      Darlegung der Betroffenheit der Arten

•      Gutachterliches Fazit

•      Anhang: Prüfliste zu den saP-relevanten Arten, Empfehlungen zum Feldlerchenausgleich

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen, einschließlich der vorgenannten Planunterlagen sowie der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung, liegen sowohl auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid als auch im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid ebenfalls öffentlich aus.

 

Datenschutz: 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Castell, 20.11.2023                               Christian Hähnlein, Erster Bürgermeister

Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bereich „Bürgersolarpark Bernbuch“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB sowie über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 

Der Gemeinderat der Gemeinde Castell hat in der Sitzung vom 07.11.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich „Bürgersolarpark Bernbuch“) beschlossen. 

Weiterhin hat der Gemeinderat den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 26.09.2022 gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Zwischen den beiden Orten Castell und Wiesenbronn gelegen befinden sich

landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen. Auf dem Gemeindegebiet von Castell beabsichtigt an dieser Stelle, ein auf die Planung und Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen spezialisiertes Unternehmen (MaxSolar GmbH) die Errichtung eines Bürgersolarparks auf einer Fläche von etwa 31,7 ha.  

Da sich das Plangebiet bisher nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans befindet und aufgrund der Lage dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordnet wird, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verbunden, ist eine Anpassung der Darstellungen des rechtskräftigen

Flächennutzungsplanes, die im Parallelverfahren erfolgt. Hierbei handelt es sich um die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst ganz oder teilweise die nachfolgenden

Grundstücke (Flurnummern) der Gemarkung Castell – 470, 473 (teilweise), 481, 482 (teilweise) und 483 (teilweise). Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt und wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch einen Teil des Grünweges Flurnummer 483, einen Teil des Grabens Flurnummer 473, einen Teil des Grünweges Flurnummer 482 sowie den Grünweg Flurnummer 502 (jeweils Gemarkung Castell);
  • Im Osten durch den Grünweg Flurnummer 502, einen Teil des Grabens Flurnummer 473, einen Teil des Grünweges Flurnummer 483 sowie den Grünweg Flurnummer 471 (jeweils Gemarkung Castell);
  • Im Süden durch den Wirtschaftsweg Flurnummer 469 (Gemarkung Castell);
  • Im Westen durch den Grünweg Flurnummer 629/1 sowie den Gottesgraben auf der Flurnummer 629 (jeweils Gemarkung Wiesenbronn); Der Geltungsbereich grenzt somit unmittelbar an das Gemeindegebiet der Nachbargemeinde Wiesenbronn an;

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich „Bürgersolarpark Bernbuch“), i.d.F. vom 26.09.2022, einschließlich Begründung und Umweltbericht liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zusammen in der Zeit vom 27.12.2022 bis einschließlich 03.02.2023 öffentlich aus. 

Die Planunterlagen können im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Zimmer Nr.2.5, Balth.-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid, während folgender Zeiten:

Mo – Fr.: von 8 – 12 und Mo, Mi und Do von 14 – 16 Uhr (Eine telefonische Terminvereinbarung unter Nr. 09383/9735-26 ist erforderlich)

eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen zusätzlich im Internet unter folgendem Link eingestellt sind:

https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgemeinschaft/bauleitplanung/

Folgende Unterlagen liegen bereits vor:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen während dieser Frist auch via E-Mail an (bauamt@wiesentheid.de) abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Umweltbezogene Informationen: 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen folgende umweltbezogene Informationen vor: 

Art der vorhandenen 

Information und  Urheber

Thematischer Bezug
Umweltbericht in

der 

Fassung vom

26.09.2022 

•      Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen und Fachgesetzen, die sich auf das Plangebiet beziehen

•      Bestandsanalyse gegliedert nach folgenden Schutzgütern:

Mensch, Boden, Wasser, Klima, Pflanzen und Tiere,

Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter

•      Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Wirkfaktoren einschl. der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

•      Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht Durchführung der Planung

•      Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.

•      Erläuterung anderweitiger Planungsmöglichkeiten

 

Datenschutz: 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Wiesentheid, 09.12.2022                                  

 

Christian Hähnlein

Erster Bürgermeister

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch zur beabsichtigten Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Castell

im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Schaftrieb“

Der Gemeinderat Castell hat in der Sitzung vom 07.11.2022 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Schaftrieb“ für das Gebiet der Flurnummer 499 der Gemarkung Castell gebilligt.

Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Schaftrieb“ im Flächennutzungsplan als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik darzustellen. Der Geltungsbereich für die Flächennutzungsplanänderung mit intergiertem Landschaftplan umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 499, Gmkg. Castell. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 11,53 ha. Der geplante Geltungsbereich liegt westlich von Castell, südlich von Rüdenhausen und östlich von Wiesenbronn.  

Die Entwurfsunterlagen der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.11.2022 liegen außerdem in den Geschäftsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Balth.-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid, Zimmer Nr. 2.5 (Bauverwaltung) vom

19.12.2022 bis einschließlich 03.02.2023

während der folgender Zeiten:

Mo – Fr.: von 8 – 12 und Mo, Mi, und Do von 14 – 16 Uhr (Eine telefonische Terminvereinbarung unter Nr. 09383/9735-26 ist erforderlich) öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter 

https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgemeinschaft/bauleitplanung/ veröffentlicht.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Folgende Unterlagen liegen bereits vor:

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:      

A) Umweltbericht gemäß § 2a, NEIDL + NEIDL, Sulzbach-Rosenberg, 07.11.2022

Schutzgut Art der Information
Tiere und Pflanzen Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzfachliche Bestands- und Eingriffsbewertung

Beurteilung der Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Empfehlung von Vermeidungsmaßnahmen

Bewertung der Bedeutung des Plangebiets für die biologische Vielfalt

Boden Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt
Wasser Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Wasserhaushalt

Formulierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts

Klima/Luft Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- und Kleinklima
Fläche Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in das Schutzgut Fläche
Landschaft/ Erholung Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild sowie Benennung von Maßnahmen zur Eingliederung in das Landschaftsbild,

Untersuchung auf mögliche Blendwirkungen

Natura 2000 Untersuchung auf mögliche Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzwecken von Natura 2000-Gebieten
Mensch Beschreibung und Bewertung des Naherholungspotenzials

Beschreibung der Auswirkungen auf die Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

Kultur- und Sachgüter Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).

B) Umweltrelevante Stellungnahmen:

Umweltrelevante Stellungnahmen sind von folgenden Fachstellen eingegangen:

  • Naturpark Steigerwald e.V., 09.05.2022
  • Regierung von Mittelfranken Luftamt Nordbayern, 20.04.2022
  • Landratsamt Kitzingen, 19.05.2022
  • Landratsamt Kitzingen Naturschutz, 16.05.2022
  • Gemeinde Wiesenbronn, 16.05.2022
  • Stadt Iphofen, 24.05.2022
  • Amt für Landwirtschaft und Forsten, 20.05.2022
  • Amt für Ländliche Entwicklung, 03.06.2022
  • Bauernverband Hauptgeschäftsstelle Unterfranken, Würzburg, 23.05.2022
  • Landesamt für Denkmalpflege, 02.05.2022
  • Regierung von Oberfranken Bergamt Nordbayern, 17.05.2022
  • Regierung von Unterfranken Höhere Landesplanung, 18.05.2022
  • Regionaler Planungsverband Würzburg LRA Main-Spessart, 20.05.2022
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt, 12.05.2022
  • Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, 31.05.2022

C) Fachgutachten 

Zur Untersuchung von Auswirkungen der Planung wurden folgende Fachgutachten angefertigt:

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem folgender Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Castell, den 09.12.2022

Christian Hähnlein

Erster Bürgermeister

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch zur beabsichtigten Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Schaftrieb“

Der Gemeinderat Castell hat in der Sitzung vom 07.11.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan  „Solarpark Schaftrieb“ für das Gebiet der Flurnummer 499 der Gemarkung Castell gebilligt.

Als Nutzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Schaftrieb“ soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik ausgewiesen werden. Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist das Areal als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren.

Der Geltungsbereich liegt westlich von Castell, südlich von Rüdenhausen und östlich von Wiesenbronn und umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 499, Gmkg. Castell. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 11,53 ha. Hinzu kommt eine externe Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) auf dem Flurstück 553 (TF), Gmkg. Wiesenbronn. Die Maßnahme hat eine Gesamtfläche von 0,5 ha.

Die Entwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.11.2022 liegen außerdem in den Geschäftsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Balth.-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid, Zimmer Nr. 2.5 (Bauverwaltung) vom

19.12.2022 bis einschließlich 03.02.2023

während der folgender Zeiten:

Mo – Fr.: von 8 – 12 und Mo, Mi, und Do von 14 – 16 Uhr (Eine telefonische Terminvereinbarung unter Nr. 09383/9735-26 ist erforderlich) öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter 

https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgemeinschaft/bauleitplanung/ veröffentlicht.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende Unterlagen liegen bereits vor:

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:      

A) Umweltbericht gemäß § 2a, NEIDL + NEIDL, Sulzbach-Rosenberg, 07.11.2022

Schutzgut Art der Information
Tiere und Pflanzen Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzfachliche Bestands- und Eingriffsbewertung

Beurteilung der Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Empfehlung von Vermeidungsmaßnahmen

Bewertung der Bedeutung des Plangebiets für die biologische Vielfalt

Boden Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt
Wasser Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Wasserhaushalt

Formulierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts

Klima/Luft Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- und Kleinklima
Fläche Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in das Schutzgut Fläche
Landschaft/ Erholung Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild sowie Benennung von Maßnahmen zur Eingliederung in das Landschaftsbild,

Untersuchung auf mögliche Blendwirkungen

Natura 2000 Untersuchung auf mögliche Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzwecken von Natura 2000-Gebieten
Mensch Beschreibung und Bewertung des Naherholungspotenzials

Beschreibung der Auswirkungen auf die Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

Kultur- und Sachgüter Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).

B) Umweltrelevante Stellungnahmen:

Umweltrelevante Stellungnahmen sind von folgenden Fachstellen eingegangen:

  • Naturpark Steigerwald e.V., 09.05.2022
  • Regierung von Mittelfranken Luftamt Nordbayern, 20.04.2022
  • Landratsamt Kitzingen, 19.05.2022
  • Landratsamt Kitzingen Naturschutz, 16.05.2022
  • Gemeinde Wiesenbronn, 16.05.2022
  • Stadt Iphofen, 24.05.2022
  • Amt für Landwirtschaft und Forsten, 20.05.2022
  • Amt für Ländliche Entwicklung, 03.06.2022
  • Bauernverband Hauptgeschäftsstelle Unterfranken, Würzburg, 23.05.2022
  • Landesamt für Denkmalpflege, 02.05.2022
  • Regierung von Oberfranken Bergamt Nordbayern, 17.05.2022
  • Regierung von Unterfranken Höhere Landesplanung, 18.05.2022
  • Regionaler Planungsverband Würzburg LRA Main-Spessart, 20.05.2022
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt, 12.05.2022
  • Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, 31.05.2022

C) Fachgutachten 

Zur Untersuchung von Auswirkungen der Planung wurden folgende Fachgutachten angefertigt:

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Castell, den 09.12.2022

Christian Hähnlein

Erster Bürgermeister