Aktuelle Bauleitplanverfahren im Überblick

Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und andere Unterlagen der Bauleitplanung sind für bestimmte Fristen öffentlich auszulegen. Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuellen Auslegungsverfahren unserer Mitgliedsgemeinden Abtswind, Castell, Rüdenhausen und Wiesentheid.

Alle rechtskräftigen Bebauungspläne finden Sie unter diesem Link: BEBAUUNGSPLÄNE

Der Gemeinderat Wiesentheid hat in seiner Sitzung am 18.07.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans Wiesentheid für folgende Flächen beschlossen:

Gemarkung Feuerbach

Fl.-Nrn. 262 und 263/1 mit einer Fläche von 3,5 ha

Gemarkung Reupelsdorf

  1. Fl.-Nrn. 391 und 395 mit einer Fläche von 1,0 ha
  2. Fl.-Nrn. 120, 119, 500, 498 und 497 mit einer Fläche von 3,0 ha

Gemarkung Geesdorf

  1. Fl.-Nrn. 280/1, 280, 281 und 33 mit einer Fläche von 1,0 ha
  2. Fl.-Nr. 142 (Teilfläche) mit einer Fläche von ca. 0,2 ha

Gemarkung Untersambach

Fl.-Nrn. 72, 73, 74, 75, 76, 77, 65, 63, 71/1, 71, 70, 69, 60, 81/1, 58/1, 58 mit einer Fläche von ca. 2,4 ha

Gemarkung Wiesentheid

  1. Fl.-Nr. 687 mit einer Fläche von ca. 7,1 ha
  2. Fl.-Nrn. 614 und 615 mit einer Fläche von ca. 2,2 ha
  3. Fl.-Nrn. 55/1, 55, 58 und 60/1 mit einer Fläche von ca. 0,6 ha
  4. Fl.-Nrn. 937, 936, 935 und 934 mit einer Fläche von ca. 3,0 ha
  5. Fl.-Nr. 916 mit einer Fläche von ca. 3,0 ha
  6. Fl.-Nrn. 1498/1, 863, 861, 861/3 mit einer Fläche von ca. 3,1 ha
  7. Fl.-Nr. 775 mit einer Fläche von ca. 1,5 ha

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.

Wiesentheid, den 02.08.2024

Harald Rößner

Zweiter Bürgermeister

Der Gemeinderat des Marktes Wiesentheid hat in seiner Sitzung vom 18.07.2024 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

In der Gemeinderatssitzung vom 18.07.2024 hat der Gemeinderat des Marktes Wiesentheid die Vorentwürfe zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Wiesentheid sind Anpassungen der Nutzung in verschiedenen Bereichen des Ortsgebietes.

Die Vorentwürfe zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich in der Fassung vom 10.07.2024, bestehend aus Planblatt und Begründung, sind in der Zeit

von Montag, 05.08.2024 bis einschließlich Freitag, 06.09.2024

über die Homepage der VGem Wiesentheid einsehbar und abrufbar über folgende Adresse unter

https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgemeinschaft/bauleitplanung/

sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter:

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html

veröffentlicht.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen liegen alternativ in der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Balthasar-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Mo – Fr.:                     08:00 – 12:00 Uhr

Mo, Mi, Do:                14:00 – 16:00 Uhr

öffentlich aus bzw. können nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können hierbei schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Folgende Unterlagen liegen vor:

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nur Flächennutzungsplan:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Markt Wiesentheid, 02.08.2024

Harald Rößner

Zweiter Bürgermeister

Der Gemeinderat des Marktes Abtswind hat in seiner Sitzung vom 17.07.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan “ Erweiterung Solarpark Abtswind II“ und integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in diesem Bereich im Parallelverfahren beschlossen.

In der Gemeinderatssitzung vom 17.07.2023 hat der Gemeinderat des Marktes Abtswind die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Erweiterung Solarpark Abtswind II “ mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Parallel würden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

In der Sitzung am 22.07.2024 wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Bürger zur Kenntnis genommen und abgewogen. Ferner hat der Gemeinderat des Marktes Abtswind in seiner Sitzung am 22.07.2024 den Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Erweiterung Solarpark Abtswind II“ und zur 6. Änderung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan in diesem im Bereich in der Fassung vom 22.07.2024 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gestimmt.

Der Geltungsbereich mit 8,28 ha liegt im nördlichen Marktgebiet von Abtswind (Landkreis Kitzingen, Regierungsbezirk Unterfranken). Er umfasst die Fl.-Nr. 1112 in der Gemarkung Abtswind.

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um den Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

Neben den internen Ausgleichsflächen innerhalb des Geltungsbereiches wird nach § 9 Abs. 1a Satz 1 BauGB dem Eingriff durch den Bebauungsplan „Erweiterung Solarpark Abtswind II“ die externen Ausgleichsflächen Fl.-Nr. 1065, Gemarkung Abtswind (Teilfläche mit Größe von 5.588 qm) als externe Ausgleichsfläche zugeordnet.

Ferner werden für die Kompensation von Eingriffen in den Lebensraum von Feldvögeln die externen CEF-Flächen auf den Teilflächen Fl.-Nr. 1100 (Teilfläche 5.800 qm) sowie Fl.-Nr. 1091 (Teilfläche 4.200 qm) jeweils Gem. Abtswind für die Herstellung von zwei Feldlerchenreviere sowie je einem Revier der Grauammer und Wachtel zugeordnet.

Die Entwürfe für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Erweiterung Solarpark Abtswind II“ sowie für die 6. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich jeweils in der Fassung vom 22.07.2024 bestehend aus Planblatt, Begründung, Umweltbericht und umweltrelevanter Informationen (Umweltbericht, saP und Blendgutachten) sind in der Zeit vom

von Montag, den 05.08.2024 bis einschließlich Freitag 06.09.2024

über die Homepage der VGem Wiesentheid einsehbar und abrufbar über folgende Adresse unter

https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgemeinschaft/bauleitplanung/

sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter:

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html

veröffentlicht.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen liegen alternativ in der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Balthasar-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Mo. – Fr.:                    08:00 – 12:00 Uhr

Mo., Mi., Do.:            14:00 – 16:00 Uhr

 

öffentlich aus bzw. können nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB).

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Mensch Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Wohn- und (Nah)Erholungsfunktion
Fläche Flächennutzung und Flächeninanspruchnahme
Tiere und Pflanzen/ Artenschutz Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Tier und Pflanzenarten/Biotoptypen

Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten; Beurteilung der Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts

Boden Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Bodenfunktionen und -potentiale
Wasser Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Gewässer/Oberflächenwasser und Grundwasser
Luft/Klima Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf die lufthygienische und klimatische Ausgleichsfunktion

Erfordernisse des Klimaschutzes

Landschaftsbild Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich der Funktionen des Landschaftsbildes
Kultur- und Sachgüter Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich Boden- und Baudenkmäler
Sonstige/allgemeine Umweltbelange Wechselwirkungen unter den Schutzgütern

Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern

Nutzung erneuerbarer Energien

Bodenschutzklausel und Umwidmungssperrklausel gem. § 1a Abs. 2 BauGB

Darstellung von Landschaftsplänen

Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:

Berichte und Gutachten:

  • Umweltbericht zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Erweiterung Solarpark Abtswind II“ in der Fassung vom 22.07.2024, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)
  • Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Erweiterung Solarpark Abtswind II“ in der Fassung vom 22.07.2024, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)
  • Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung „Erweiterung Solarpark Abtswind II.“ Landkreis Kitzingen
  • SolPEG (2022): Blendgutachten Solarpark Abtswind und Ergänzung Blendgutachten

 

Umweltbelange aus Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB:

  • Schutzgut Mensch: Mögliche Blendwirkung,
  • Schutzgut Boden: Boden für Landwirtschaft, Erhalt Bodenfunktionen, keine Altlasten
  • Schutzgut Wasser: Umgang mit Niederschlagswasser, Eintrag Zink
  • Schutzgut Pflanzen, Tiere: Besonderes Artenschutzrecht Ausgleichsflächen und Kompensation, CEF-Flächen für Feldvögel, Artenschutz Zauneidechse
  • Schutzgut Landschaft: Maßnahmen zur Eingrünung der Anlagenflächen, Landschaftsbild
  • Schutzgut Fläche: Flächenverbrauch
  • Sonstige bzw. allgemeine umweltbezogenen Belange: Standorteignung, Alternativprüfung; Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien, Flächenverbrauch/Verlust von landwirtschaftlicher Fläche, Landwirtschaftliche Nutzung im Umfeld, Dränagen, Brandschutz, Abbauvorhaben

Folgende Unterlagen liegen vor:

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nur Flächennutzungsplan:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Markt Abtswind, 02.08.2024

Jürgen Schulz

Erster Bürgermeister

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“

Der Gemeinderat Wiesentheid hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf) für die Flurnummern 440/1 und 441 der Gemarkung Reupelsdorf beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.

Wiesentheid, den 15.04.2024

Klaus Köhler

Erster Bürgermeister

Der Gemeinderat des Marktes Wiesentheid hat in seiner Sitzung vom 21.03.2024 die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ im Parallelverfahren beschlossen.

In der Gemeinderatssitzung vom 18.04.2024 hat der Gemeinderat des Marktes Wiesentheid die Vorentwürfe des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ sowie die Vorentwürfe zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Wiesentheid war der Antrag über die Aufstellung eines Bebauungsplans. Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 2,18 ha auf den Fl.-Nrn. 440/1 und 441 in der Gemarkung Reupelsdorf.

Die Vorentwürfe des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf “ sowie die Vorentwürfe zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich in der Fassung vom 11.03.2024, bestehend aus Planblatt und Begründung sind in der Zeit

von Montag, 22.04.2024 bis einschließlich Freitag, 24.05.2024

über die Homepage der VGem Wiesentheid:

https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgemeinschaft/bauleitplanung/

sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter:

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht.

Folgende Unterlagen liegen vor:

Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen liegen alternativ in der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Balthasar-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Mo – Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr

Mo, Mi, Do: 14:00 – 16:00 Uhr

öffentlich aus bzw. können nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können hierbei schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nur Flächennutzungsplan:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Markt Wiesentheid, 19.04.2024

Klaus Köhler

Erster Bürgermeister

Der Gemeinderat Wiesentheid hat in seiner Sitzung am 21.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ für die Flurnummern 440/1 und 441 der Gemarkung Reupelsdorf beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.

Wiesentheid, den 15.04.2024

Klaus Köhler

Erster Bürgermeister

Der Gemeinderat des Marktes Wiesentheid hat in seiner Sitzung vom 21.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ beschlossen.

In der Gemeinderatssitzung vom 18.04.2024 hat der Gemeinderat des Marktes Wiesentheid die Vorentwürfe des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ sowie die Vorentwürfe zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ in der Gemarkung Reupelsdorf ist die Errichtung von Photovoltaik-Modulen. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft gekennzeichnet. Es wird die 9. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung. Bei dem Standort handelt es sich um eine Fläche im Außenbereich nach § 35 BauGB.

Das Plangebiet liegt mit einer Gesamtgröße von ca. 2,18 ha nordöstlich von Reupelsdorf. Die Lage ist in der Ackerflur in der Nähe der Fuchsenmühle. Das Areal steigt von Süd nach Nord an und wird derzeit landwirtschaftlich und ackerbaulich genutzt. Es handelt sich hierbei um die Fl.-Nrn. 440/1 und 441 in der Gemarkung Reupelsdorf.

Die Vorentwürfe des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich in der Fassung vom 11.03.2024, bestehend aus Planblatt und Begründung einschließlich umweltbezogener Informationen sind in der Zeit

von Montag, 22.04.2024 bis einschließlich Montag, 24.05.2024

über die Homepage der VGem Wiesentheid:

https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgemeinschaft/bauleitplanung/

sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter:

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht.

Folgende Unterlagen liegen vor:

Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen liegen alternativ in der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Balthasar-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Mo – Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr

Mo, Mi, Do: 14:00 – 16:00 Uhr

öffentlich aus bzw. können nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können hierbei schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informations-pflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Markt Wiesentheid, 19.04.2024

Klaus Köhler
Erster Bürgermeister