Bebauungspläne
Alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinden Abtswind, Castell, Rüdenhausen und Wiesentheid finden Sie in einer Online-Karte unter diesem Link: Bebauungspläne
Laufende Bauleitplanverfahren im Überblick
Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und andere Unterlagen der Bauleitplanung sind für bestimmte Fristen öffentlich auszulegen. Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuellen Auslegungsverfahren unserer Mitgliedsgemeinden Abtswind, Castell, Rüdenhausen und Wiesentheid.
Alle rechtskräftigen Bebauungspläne finden Sie unter diesem Link: Bebauungspläne
Der Gemeinderat des Marktes Wiesentheid hat in seiner Sitzung vom 21.09.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ sowie am 21.03.2024 die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich beschlossen.
In der Gemeinderatssitzung am 17.10.2024 wurden die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange abgewogen.
Der Gemeinderat des Marktes Wiesentheid hat in seiner Sitzung vom 26.06.2025 die Entwürfe der 9. Änderung des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ in der Gemarkung Reupelsdorf ist ein Antrag über die Aufstellung eines Bebauungsplans aufgrund der Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft gekennzeichnet. Es wird die 9. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan schafft die notwendigen Rechtsgrundlagen für die Bebauung. Bei dem Standort handelt es sich um eine Fläche im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Das Plangebiet liegt mit einer Gesamtgröße von ca. 2,18 ha nordöstlich von Reupelsdorf. Die Lage ist in der Ackerflur in der Nähe der Fuchsmühle. Das Areal steigt von Süß nach Nord an und wird derzeit landwirtschaftlich und ackerbaulich genutzt. Es handelt sich hierbei um die Fl.-Nrn. 440/1 und 441 in der Gemarkung Reupelsdorf.
Der Umfang ist aus dem unten aufgeführten Lageplan ersichtlich.
Die Entwürfe zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans sowie für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ in der Fassung vom 26.06.2025, bestehend aus Planblatt, Begründung, Umweltbericht und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sind in der Zeit
von Montag, 08.09.2025 bis einschließlich Montag, 13.10.2025
über die Homepage der VGem Wiesentheid:
https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgemeinschaft/bauleitplanung/
sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter:
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht.
Folgende Unterlagen liegen vor:
- Entwurf 9. Änderung Flächennutzungsplan Wiesentheid vom 26.06.2025
- Entwurf Begründung mit Umweltbericht zur 9. Änderung Flächennutzungsplan Wie-sentheid vom 26.06.2025
- Entwurf Bebauungsplan Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf vom 26.06.2025
- Entwurf Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf vom 26.06.2025
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Folgende Arten wesentlicher umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
| Landschaftsbild | Stellungnahme Regierung von Unterfranken und Regionaler Planungsverband:
Lage im Landschafts- und Siedlungsbild |
| Pflanzen und Tiere | Stellungnahme LRA Kitzingen, Naturschutz:
Forderung zu Ergänzungen im Bereich Artenschutz und Gestaltung der Ausgleichsflächen Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung durch das Büro Grüne-Akzente, Haßfurt vom März 2025 |
| Feldnutzung | Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
Rückumwandlung zurück zur landwirtschaftlichen Fläche absichern, Bodenverdichtungen vermeiden, angrenzende Landwirtschaftliche Flächen nicht beinträchtigen. |
| Erschließung | Stellungnahme ÜZ Mainfranken
Hinweise auf die bestehenden Versorgungsleitungen |
| Brandschutz | Stellungnahme Kreisbrandrat, LRA Kitzingen
Beschaffenheit der Zufahrt und Löschwasserversorgung |
| Gewässerschutz | Baufläche im 60m Bereich, Überschwemmungsgebiet und Risikogebiet der Schwarzach |
| Denkmalschutz | Hinweis auf in der Nähe vorkommende Bodendenkmäler, Erlaubnis nach Art.7 Abs. 1 BayDSchG ist zu beantragen |
| Blendwirkung | Stellungnahme StBa Würzburg – Verkehr auf B22 nicht beeinträchtigen
Stellungnahme LRA Kitzingen, Immissionsschutz – Blendwirkung auf umliegende Bebauung |
Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen liegen alternativ in der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Balthasar-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Mo – Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
Mo, Mi, Do: 14:00 – 16:00 Uhr
öffentlich aus bzw. können nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Entwürfen können hierbei schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informations-pflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Nur Flächennutzungsplan:
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Markt Wiesentheid, 05.09.2025
Klaus Köhler
Erster Bürgermeister
In der Gemeinderatssitzung am 20.03.2025 wurden die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange abgewogen.
Der Gemeinderat des Marktes Wiesentheid hat in seiner Sitzung vom 17.07.2025 den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Wiesentheid sind Anpassungen der Nutzung in verschiedenen Bereichen des Ortsgebietes.
Der Umfang ist aus den unten aufgeführten Lageplänen ersichtlich.
Die Entwürfe zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 17.07.2025, bestehend aus Planblatt und Begründung mit Umweltbericht, sind in der Zeit
von Montag, 08.09.2025 bis einschließlich Montag, 13.10.2025
über die Homepage der VGem Wiesentheid:
https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgemeinschaft/bauleitplanung/
sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter:
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht.
Folgende Unterlagen liegen vor:
- Entwurf 8. Änderung Flächennutzungsplan Wiesentheid vom 17.07.2025
- Entwurf Begründung mit Umweltbericht zur 8. Änderung Flächennutzungsplan Wiesentheid vom 17.07.2025
Folgende Arten wesentlicher umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
| Landschaftsbild | Stellungnahme Regierung von Unterfranken und Regionaler Planungsverband:
Nachhaltige Siedlungsentwicklung Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Sparsamer Umgang mit Grund und Boden Stellungnahme Bund Naturschutz Flächenversiegelung verhindern |
| Pflanzen und Tiere | Stellungnahme LRA Kitzingen, Naturschutz:
Ausgleichsmaßnahmen, Artenschutz Stellungnahme Bund Naturschutz Hinweis auf das Vorkommen der Zauneidechse |
| Feldnutzung | Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
Landwirtschaftlicher Verkehr und landwirtschaftliche Betriebe berücksichtigen |
| Erschließung | Stellungnahme Gesundheitsamt
Anschluss an öffentliche Wasserversorgung und Kanalsystem Stellungnahme Die Autobahn GmbH Leichtigkeit des Verkehres auf der BAB A3 Stellungnahme Staatliches Bauamt Voraussichtlicher Verlauf Umgehungsstraße LRA Kitzingen Lage entlang Kreisstraßen |
| Gewässerschutz | Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
Bauflächen im 60m Bereich, Überschwemmungsgebiet und Risikogebiet der Sambach, Klingenbach und Fasanenbach |
| Leitungen | Stellungnahme Fernwasserversorgung Franken
Hinweis auf bestehende Fernwasserleitungen Stellungnahme Telekom Hinweise auf besteh. Telekommunikationsleitungen Stellungnahme N-Ergie Netz GmbH Hinweis auf besteh. Stromleitungen Stellungnahme ÜZ Mainfranken Hinweis auf besteh. Stromleitungen Stellungnahme Bayernwerk Netz GmbH Hinweis auf bestehende Gasleitungen |
| Bergbau, Geogefahren | Stellungnahme Bergamt
Hinweis auf Lage im Bewilligungsfeld „Kitzingen“ Stellungnahme LfU Hinweis auf Geogefahren |
Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen liegen alternativ in der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Balthasar-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Mo – Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
Mo, Mi, Do: 14:00 – 16:00 Uhr
öffentlich aus bzw. können nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Entwürfen können hierbei schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informations-pflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Nur Flächennutzungsplan:
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Markt Wiesentheid, 05.09.2025
Klaus Köhler
Erster Bürgermeister
Der Marktgemeinderat Rüdenhausen hat mit Beschluss vom 13.01.2025 den Bebauungsplan „2. Änderung Gewerbegebiet Rüdenhausen Nord“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Balthasar-Neumann-Straße 14, 97353 Wiesentheid (Bauamt) während der allgemeinen Dienststunden (d.h. von Montag-Freitag von 08.00-12.00 Uhr sowie von Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14.00-16.00 Uhr) und im Rathaus Rüdenhausen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden
- eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Rüdenhausen, den 05.09.2025
Gerhard Ackermann, Erster Bürgermeister
Der Gemeinderat der Gemeinde Castell hat in seiner Sitzung vom 07.04.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Schupfäcker II“ beschlossen.
In der Gemeinderatssitzung vom 12.05.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Castell die Vorentwürfe des Bebauungsplans „Schupfäcker II“ gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Die Gemeinde Castell plant am westlichen Ortsrand der Gemeinde Castell ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen, um der hohen Nachfrage nach Bauplätzen entgegenzukommen. Derzeit stehen keine Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Castell zur Verfügung, die einer reinen Wohnbebauung zugeführt werden können. In den vorliegenden Unterlagen wird das geplante allgemeine Wohngebiet „Schupfäcker II“ mit ca. 5,51 ha Gesamtfläche behandelt. Der Geltungsbereich enthält 55 Grundstücke für EFH / DHH mit einer Gesamtgröße von ca. 32.000 m². Die durchschnittliche Grundstücks-größe beträgt für EFH / DHH damit ca. 560 m².
Die Vorentwürfe des Bebauungsplans „Schupfäcker II“ in der Fassung vom 12.05.2025, bestehend aus Planblatt und Begründung einschließlich umweltbezogener Informationen sind in der Zeit
von Montag, 02.06.2025 bis einschließlich Freitag, 04.07.2025
über die Homepage der VGem Wiesentheid:
https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgemeinschaft/bauleitplanung/
sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter:
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html
veröffentlicht.
Folgende Unterlagen liegen vor:
- Vorentwurf Bebauungsplan „Schupfäcker II“
- Vorentwurf Begründung „Schupfäcker II“ mit Umweltbericht
- Vorentwurf Ausgleichsflächenplan „Schupfäcker II“
- Vorentwurf Anlage sarF „Schupfäcker II“
Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen liegen alternativ in der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Balthasar-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Mo – Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
Mo, Mi, Do: 14:00 – 16:00 Uhr
öffentlich aus bzw. können nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können hierbei schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informations-pflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Castell, 30.05.2025
Christian Hähnlein
Erster Bürgermeister
Der Gemeinderat Castell hat in seiner Sitzung am 07.04.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Schupfäcker II“ für die Flurnummern 141/2, 413/39, 410 (Teilfläche), 411 (Teilfläche), 411/1 (Teilfläche), 412 (Teilfläche), 413 (Teilfläche), 413/22 (Teilfläche) und 414 (Teilfläche) der Gemarkung Castell beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Castell, den 30.05.2025
Christian Hähnlein
Erster Bürgermeister
Der Gemeinderat des Marktes Rüdenhausen hat in seiner Sitzung am 05.08.2024 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a (1) Nr. 2 BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung-, durchzuführen.
In der Gemeinderatssitzung vom 05.08.2024 hat der Gemeinderat des Marktes Rüdenhausen die Vorentwürfe der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ in diesem Bereich gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gestimmt.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans des Marktes Rüdenhausen umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn.: 311, 312, 313, 314, 315, 550, 550/1, 550/2, 551, 553, 554, 555, 556, 557, 557/1, 558 und 559 der Gemarkung Rüdenhausen.
Die Entwürfe für die 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord“ in der Fassung vom 30.07.2024 bestehend aus Planblatt und Begründung sind in der Zeit
von Montag, 04.11.2024 bis einschließlich Montag, 09.12.2024
über die Homepage der VGem Wiesentheid einsehbar und abrufbar über folgende Adresse unter:
https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgemeinschaft/bauleitplanung/
sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter:
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html
veröffentlicht.
Folgende Unterlagen liegen vor:
- Vorentwurf Bebauungsplan 2. Änderung „Gewerbegebiet Nord“ vom 30.07.2024
- Vorentwurf Begründung 2. Änderung „Gewerbegebiet Nord“ mit Umweltbericht vom 30.07.2024
Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen liegen alternativ in der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Balthasar-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
Mo., Mi., Do.: 14:00 – 16:00 Uhr
öffentlich aus bzw. können nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB).
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informations-pflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Markt Rüdenhausen, den 31.10.2024
Gerhard Ackermann
Erster Bürgermeister
Der Gemeinderat Rüdenhausen hat in seiner Sitzung am 05.08.2024 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord“ beschlossen.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans des Marktes Rüdenhausen umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn.: 311, 312, 313, 314, 315, 550, 550/1, 550/2, 551, 553, 554, 555, 556, 557, 557/1, 558 und 559 der Gemarkung Rüdenhausen.
Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Markt Rüdenhausen, den 31.10.2024
Gerhard Ackermann
Erster Bürgermeister
Der Gemeinderat Wiesentheid hat in seiner Sitzung am 17.10.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Paulusweg Reupelsdorf“ für die Flurnummern 49 (vollumfänglich), 47 (teilweise) und 86 (teilweise) der Gemarkung Reupelsdorf beschlossen.
Vorgesehen sind zur Wahrung des Ortsbildes mindestens folgende Festsetzungen:
- Gebietscharakter: MD Gebiet im nördlichen Bereich, WA im restlichen Bereich
- Im WA Gebiet: Übernahme der Vorgaben analog der Vorgaben im angrenzenden Bebauungsplan Binsengärten / Untere Setzäcker / An der Wiesentheider Straße
- Im MD-Gebiet:
- Festsetzung einer straßennahen, verpflichtenden Baulinie an der hauptstraßenzugewandten Seite mit Firstrichtung giebelseitig zur Straße
- Mindestbaumaß I+D, Höchstbaumaß II+D
- Satteldach 38-45 Grad Dachneigung in roter Ziegeleindeckung
- Fassadengestaltung aus Putz in hellem Erdfarbton oder Natursteinfassade
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Wiesentheid, den 25.10.2024
Klaus Köhler
Erster Bürgermeister
Der Gemeinderat Wiesentheid hat in seiner Sitzung am 18.07.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans Wiesentheid für folgende Flächen beschlossen:
Gemarkung Feuerbach
Fl.-Nrn. 262 und 263/1 mit einer Fläche von 3,5 ha
Gemarkung Reupelsdorf
- Fl.-Nrn. 391 und 395 mit einer Fläche von 1,0 ha
- Fl.-Nrn. 120, 119, 500, 498 und 497 mit einer Fläche von 3,0 ha
Gemarkung Geesdorf
- Fl.-Nrn. 280/1, 280, 281 und 33 mit einer Fläche von 1,0 ha
- Fl.-Nr. 142 (Teilfläche) mit einer Fläche von ca. 0,2 ha
Gemarkung Untersambach
Fl.-Nrn. 72, 73, 74, 75, 76, 77, 65, 63, 71/1, 71, 70, 69, 60, 81/1, 58/1, 58 mit einer Fläche von ca. 2,4 ha
Gemarkung Wiesentheid
- Fl.-Nr. 687 mit einer Fläche von ca. 7,1 ha
- Fl.-Nrn. 614 und 615 mit einer Fläche von ca. 2,2 ha
- Fl.-Nrn. 55/1, 55, 58 und 60/1 mit einer Fläche von ca. 0,6 ha
- Fl.-Nrn. 937, 936, 935 und 934 mit einer Fläche von ca. 3,0 ha
- Fl.-Nr. 916 mit einer Fläche von ca. 3,0 ha
- Fl.-Nrn. 1498/1, 863, 861, 861/3 mit einer Fläche von ca. 3,1 ha
- Fl.-Nr. 775 mit einer Fläche von ca. 1,5 ha
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Wiesentheid, den 02.08.2024
Harald Rößner
Zweiter Bürgermeister
Der Gemeinderat des Marktes Wiesentheid hat in seiner Sitzung vom 18.07.2024 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
In der Gemeinderatssitzung vom 18.07.2024 hat der Gemeinderat des Marktes Wiesentheid die Vorentwürfe zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Wiesentheid sind Anpassungen der Nutzung in verschiedenen Bereichen des Ortsgebietes.
Die Vorentwürfe zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich in der Fassung vom 10.07.2024, bestehend aus Planblatt und Begründung, sind in der Zeit
von Montag, 05.08.2024 bis einschließlich Freitag, 06.09.2024
über die Homepage der VGem Wiesentheid einsehbar und abrufbar über folgende Adresse unter
https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgemeinschaft/bauleitplanung/
sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter:
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html
veröffentlicht.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen liegen alternativ in der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Balthasar-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Mo – Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
Mo, Mi, Do: 14:00 – 16:00 Uhr
öffentlich aus bzw. können nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können hierbei schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Folgende Unterlagen liegen vor:
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Nur Flächennutzungsplan:
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Markt Wiesentheid, 02.08.2024
Harald Rößner
Zweiter Bürgermeister
Der Gemeinderat des Marktes Abtswind hat in seiner Sitzung vom 17.07.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan “ Erweiterung Solarpark Abtswind II“ und integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in diesem Bereich im Parallelverfahren beschlossen.
In der Gemeinderatssitzung vom 17.07.2023 hat der Gemeinderat des Marktes Abtswind die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Erweiterung Solarpark Abtswind II “ mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Parallel würden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
In der Sitzung am 22.07.2024 wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Bürger zur Kenntnis genommen und abgewogen. Ferner hat der Gemeinderat des Marktes Abtswind in seiner Sitzung am 22.07.2024 den Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Erweiterung Solarpark Abtswind II“ und zur 6. Änderung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan in diesem im Bereich in der Fassung vom 22.07.2024 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gestimmt.
Der Geltungsbereich mit 8,28 ha liegt im nördlichen Marktgebiet von Abtswind (Landkreis Kitzingen, Regierungsbezirk Unterfranken). Er umfasst die Fl.-Nr. 1112 in der Gemarkung Abtswind.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um den Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.
Neben den internen Ausgleichsflächen innerhalb des Geltungsbereiches wird nach § 9 Abs. 1a Satz 1 BauGB dem Eingriff durch den Bebauungsplan „Erweiterung Solarpark Abtswind II“ die externen Ausgleichsflächen Fl.-Nr. 1065, Gemarkung Abtswind (Teilfläche mit Größe von 5.588 qm) als externe Ausgleichsfläche zugeordnet.
Ferner werden für die Kompensation von Eingriffen in den Lebensraum von Feldvögeln die externen CEF-Flächen auf den Teilflächen Fl.-Nr. 1100 (Teilfläche 5.800 qm) sowie Fl.-Nr. 1091 (Teilfläche 4.200 qm) jeweils Gem. Abtswind für die Herstellung von zwei Feldlerchenreviere sowie je einem Revier der Grauammer und Wachtel zugeordnet.
Die Entwürfe für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Erweiterung Solarpark Abtswind II“ sowie für die 6. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich jeweils in der Fassung vom 22.07.2024 bestehend aus Planblatt, Begründung, Umweltbericht und umweltrelevanter Informationen (Umweltbericht, saP und Blendgutachten) sind in der Zeit vom
von Montag, den 05.08.2024 bis einschließlich Freitag 06.09.2024
über die Homepage der VGem Wiesentheid einsehbar und abrufbar über folgende Adresse unter
https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgemeinschaft/bauleitplanung/
sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter:
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html
veröffentlicht.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen liegen alternativ in der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Balthasar-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
Mo., Mi., Do.: 14:00 – 16:00 Uhr
öffentlich aus bzw. können nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB).
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
| Mensch | Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Wohn- und (Nah)Erholungsfunktion |
| Fläche | Flächennutzung und Flächeninanspruchnahme |
| Tiere und Pflanzen/ Artenschutz | Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Tier und Pflanzenarten/Biotoptypen
Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten; Beurteilung der Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts |
| Boden | Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Bodenfunktionen und -potentiale |
| Wasser | Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Gewässer/Oberflächenwasser und Grundwasser |
| Luft/Klima | Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf die lufthygienische und klimatische Ausgleichsfunktion
Erfordernisse des Klimaschutzes |
| Landschaftsbild | Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich der Funktionen des Landschaftsbildes |
| Kultur- und Sachgüter | Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich Boden- und Baudenkmäler |
| Sonstige/allgemeine Umweltbelange | Wechselwirkungen unter den Schutzgütern
Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Nutzung erneuerbarer Energien Bodenschutzklausel und Umwidmungssperrklausel gem. § 1a Abs. 2 BauGB Darstellung von Landschaftsplänen Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:
Berichte und Gutachten:
- Umweltbericht zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Erweiterung Solarpark Abtswind II“ in der Fassung vom 22.07.2024, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)
- Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Erweiterung Solarpark Abtswind II“ in der Fassung vom 22.07.2024, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)
- Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung „Erweiterung Solarpark Abtswind II.“ Landkreis Kitzingen
- SolPEG (2022): Blendgutachten Solarpark Abtswind und Ergänzung Blendgutachten
Umweltbelange aus Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB:
- Schutzgut Mensch: Mögliche Blendwirkung,
- Schutzgut Boden: Boden für Landwirtschaft, Erhalt Bodenfunktionen, keine Altlasten
- Schutzgut Wasser: Umgang mit Niederschlagswasser, Eintrag Zink
- Schutzgut Pflanzen, Tiere: Besonderes Artenschutzrecht Ausgleichsflächen und Kompensation, CEF-Flächen für Feldvögel, Artenschutz Zauneidechse
- Schutzgut Landschaft: Maßnahmen zur Eingrünung der Anlagenflächen, Landschaftsbild
- Schutzgut Fläche: Flächenverbrauch
- Sonstige bzw. allgemeine umweltbezogenen Belange: Standorteignung, Alternativprüfung; Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien, Flächenverbrauch/Verlust von landwirtschaftlicher Fläche, Landwirtschaftliche Nutzung im Umfeld, Dränagen, Brandschutz, Abbauvorhaben
Folgende Unterlagen liegen vor:
- Entwurf 6. Änderung FNP-Erweiterung Abtswind_II
- Entwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan sowie Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Solarpark Abtswind II“
- Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf – 6. Änderung Flächennutzungsplan
- Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf – Vorhabenbezogener Bebauungsplan
- Blendgutachten Solarpark Vorhabensgebiet I
- Blendgutachten Solarpark Ergänzung
- Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
- Umweltbezogene Stellungnahmen Behörden
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Nur Flächennutzungsplan:
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Markt Abtswind, 02.08.2024
Jürgen Schulz
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“
Der Gemeinderat Wiesentheid hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf) für die Flurnummern 440/1 und 441 der Gemarkung Reupelsdorf beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Wiesentheid, den 15.04.2024
Klaus Köhler
Erster Bürgermeister
Der Gemeinderat des Marktes Wiesentheid hat in seiner Sitzung vom 21.03.2024 die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ im Parallelverfahren beschlossen.
In der Gemeinderatssitzung vom 18.04.2024 hat der Gemeinderat des Marktes Wiesentheid die Vorentwürfe des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ sowie die Vorentwürfe zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Wiesentheid war der Antrag über die Aufstellung eines Bebauungsplans. Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 2,18 ha auf den Fl.-Nrn. 440/1 und 441 in der Gemarkung Reupelsdorf.
Die Vorentwürfe des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf “ sowie die Vorentwürfe zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich in der Fassung vom 11.03.2024, bestehend aus Planblatt und Begründung sind in der Zeit
von Montag, 22.04.2024 bis einschließlich Freitag, 24.05.2024
über die Homepage der VGem Wiesentheid:
https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgemeinschaft/bauleitplanung/
sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter:
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht.
Folgende Unterlagen liegen vor:
- Vorentwurf 9. Änderung Flächennutzungsplan „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ vom 11.03.2024
- Vorentwurf Begründung 9. Änderung Flächennutzungsplan „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ vom 11.03.2024
Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen liegen alternativ in der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Balthasar-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Mo – Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
Mo, Mi, Do: 14:00 – 16:00 Uhr
öffentlich aus bzw. können nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können hierbei schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Nur Flächennutzungsplan:
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Markt Wiesentheid, 19.04.2024
Klaus Köhler
Erster Bürgermeister
Der Gemeinderat Wiesentheid hat in seiner Sitzung am 21.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ für die Flurnummern 440/1 und 441 der Gemarkung Reupelsdorf beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Wiesentheid, den 15.04.2024
Klaus Köhler
Erster Bürgermeister
Der Gemeinderat des Marktes Wiesentheid hat in seiner Sitzung vom 21.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ beschlossen.
In der Gemeinderatssitzung vom 18.04.2024 hat der Gemeinderat des Marktes Wiesentheid die Vorentwürfe des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ sowie die Vorentwürfe zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ in der Gemarkung Reupelsdorf ist die Errichtung von Photovoltaik-Modulen. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft gekennzeichnet. Es wird die 9. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung. Bei dem Standort handelt es sich um eine Fläche im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Das Plangebiet liegt mit einer Gesamtgröße von ca. 2,18 ha nordöstlich von Reupelsdorf. Die Lage ist in der Ackerflur in der Nähe der Fuchsenmühle. Das Areal steigt von Süd nach Nord an und wird derzeit landwirtschaftlich und ackerbaulich genutzt. Es handelt sich hierbei um die Fl.-Nrn. 440/1 und 441 in der Gemarkung Reupelsdorf.
Die Vorentwürfe des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich in der Fassung vom 11.03.2024, bestehend aus Planblatt und Begründung einschließlich umweltbezogener Informationen sind in der Zeit
von Montag, 22.04.2024 bis einschließlich Montag, 24.05.2024
über die Homepage der VGem Wiesentheid:
https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgemeinschaft/bauleitplanung/
sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter:
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht.
Folgende Unterlagen liegen vor:
- Vorentwurf Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ vom 11.03.2024
- Vorentwurf Begründung „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ mit Umweltbericht vom 11.03.2024
Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen liegen alternativ in der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Balthasar-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Mo – Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
Mo, Mi, Do: 14:00 – 16:00 Uhr
öffentlich aus bzw. können nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können hierbei schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informations-pflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Markt Wiesentheid, 19.04.2024
Klaus Köhler
Erster Bürgermeister