Aktuelle Bauleitplanverfahren im Überblick
Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und andere Unterlagen der Bauleitplanung sind für bestimmte Fristen öffentlich auszulegen. Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuellen Auslegungsverfahren unserer Mitgliedsgemeinden Abtswind, Castell, Rüdenhausen und Wiesentheid.
Alle rechtskräftigen Bebauungspläne finden Sie unter diesem Link: BEBAUUNGSPLÄNE
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13a BauGB „Am Lindachsgraben II“
- Billigung des Planentwurfes mit Begründung vom 10.10.2023
- Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wiesentheid hat in seiner Sitzung am 16.11.2023 den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans „Am Lindachsgraben II“ gebilligt. Es folgt die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Die Planunterlagen in der Fassung vom 10.10.2023 einschließlich Begründung, liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
27.11.2023 bis 05.01.2024
im Bauamt, Balthasar-Neumann-Str. 14, 2.Stock, Zimmer 2.5
während der allgemeinen Dienststunden
Montag – Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Folgende Unterlagen liegen Bereits vor:
- Entwurf Bebauungsplan „Am Lindachsgraben II“
- Entwurf Bebauungsplan „Am Lindachsgraben II – Format A4„
- Entwurf Begründung „Am Lindachsgraben II“
- Sap-Gutachten zu „Am Lindachsgraben II“
Weiter besteht die Möglichkeit die Unterlagen auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid unter dem Link
https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgemeinschaft/bauleitplanung/
einzusehen.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf des Bebauungsplans schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Wiesentheid, Balthasar-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Wiesentheid, 20.11.2023
Klaus Köhler
Erster Bürgermeister
Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bereich „Bürgersolarpark Bernbuch“
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Gemeinderat der Gemeinde Castell hat in der Sitzung vom 07.11.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich „Bürgersolarpark Bernbuch“) beschlossen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Zwischen den beiden Orten Castell und Wiesenbronn gelegen befinden sich
landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen. Auf dem Gemeindegebiet von Castell beabsichtigt an dieser Stelle, ein auf die Planung und Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen spezialisiertes Unternehmen (MaxSolar GmbH) die Errichtung eines Bürgersolarparks auf einer Fläche von etwa 31,7 ha.
Da sich das Plangebiet bisher nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans befindet und aufgrund der Lage dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordnet wird, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verbunden, ist eine Anpassung der Darstellungen des rechtskräftigen
Flächennutzungsplanes, die im Parallelverfahren erfolgt. Hierbei handelt es sich um die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst ganz oder teilweise die nachfolgenden
Grundstücke (Flurnummern) der Gemarkung Castell – 470, 473 (teilweise), 481, 482 (teilweise) und 483 (teilweise). Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt und wie folgt begrenzt:
- Im Norden durch einen Teil des Grünweges Flurnummer 483, einen Teil des Grabens Flurnummer 473, einen Teil des Grünweges Flurnummer 482 sowie den Grünweg Flurnummer 502 (jeweils Gemarkung Castell);
- Im Osten durch den Grünweg Flurnummer 502, einen Teil des Grabens Flurnummer 473, einen Teil des Grünweges Flurnummer 483 sowie den Grünweg Flurnummer 471 (jeweils Gemarkung Castell);
- Im Süden durch den Wirtschaftsweg Flurnummer 469 (Gemarkung Castell);
- Im Westen durch den Grünweg Flurnummer 629/1 sowie den Gottesgraben auf der Flurnummer 629 (jeweils Gemarkung Wiesenbronn); Der Geltungsbereich grenzt somit unmittelbar an das Gemeindegebiet der Nachbargemeinde Wiesenbronn an;
Abb. 1: Übersicht der Flurstücke im Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung – Schwarz: Flurstücke im Geltungsbereich; Blau: den Geltungsbereich umgrenzende Flurstücke Gemeinde Castell; Rot: den Geltungsbereich umgrenzende Flurstücke Gemeinde Wiesenbronn (Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung 2021).
Bisheriger Verfahrensverlauf
Am 07.11.2022 hat der Gemeinderat den Vorentwurf in der Fassung vom 26.09.2022 gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese erfolgten im Zeitraum vom 27.12.2022 bis 03.02.2023.
Die dort eingegangenen Stellungnahmen wurden im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 09.10.2023 durch den Gemeinderat behandelt und abgewogen. Der somit geänderte Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans wurde in der Fassung vom 30.05.2023 gebilligt. Weiter hat der Gemeinderat beschlossen, dass auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich „Bürgersolarpark Bernbuch“), i.d.F. vom 30.05.2023, einschließlich Begründung und Umweltbericht liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zusammen in der Zeit vom 27.11.2023 bis einschließlich 05.01.2024 öffentlich aus.
Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid unter https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgemeinschaft/bauleitplanung/ eingesehen werden. Zusätzlich können die Planunterlagen leicht zugänglich in der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Anschrift: Balthasar-Neumann-Straße 14, 97353 Wiesentheid, während der folgenden Zeiten
Montag – Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
eingesehen werden.
Zudem sind die Unterlagen auch über das zentrale Internetportal des Landes Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.
Folgende Unterlagen liegen vor:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Diese sollen elektronisch via E-Mail bauamt@wiesentheid.de abgegeben werden. Zusätzlich kann bei Bedarf die Stellungnahmen während der Auslegungsfrist auch auf postalischen Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Umweltbezogene Informationen:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Art der vorhandenen
Information und Urheber |
Thematischer Bezug |
Umweltbericht in der Fassung vom 30.05.2023 |
• Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen und Fachgesetzen, die sich auf das Plangebiet beziehen
• Bestandsanalyse gegliedert nach folgenden Schutzgütern: Mensch, Boden, Wasser, Klima, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter • Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Wirkfaktoren einschl. der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht Durchführung der Planung • Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. • Erläuterung anderweitiger Planungsmöglichkeiten |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen, einschließlich der vorgenannten Planunterlagen sowie der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung, liegen sowohl auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid als auch im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid ebenfalls öffentlich aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Castell, 20.11.2023 Christian Hähnlein, Erster Bürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplans „Bürgersolarpark Bernbuch“
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Bürgersolarpark Bernbuch“
Der Gemeinderat der Gemeinde Castell hat in der Sitzung vom 07.11.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Bürgersolarpark Bernbuch“ beschlossen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Zwischen den beiden Orten Castell und Wiesenbronn gelegen befinden sich
landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen. Auf dem Gemeindegebiet von Castell beabsichtigt an dieser Stelle, ein auf die Planung und Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen spezialisiertes Unternehmen (MaxSolar GmbH) die Errichtung eines Bürgersolarparks auf einer Fläche von etwa 31,7 ha.
Da sich das Plangebiet bisher nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans befindet und aufgrund der Lage dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordnet wird, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verbunden, ist eine Anpassung der Darstellungen des rechtskräftigen
Flächennutzungsplanes, die im Parallelverfahren erfolgt. Hierbei handelt es sich um die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst ganz oder teilweise die nachfolgenden
Grundstücke (Flurnummern) der Gemarkung Castell – 470, 473 (teilweise), 481, 482 (teilweise) und 483 (teilweise). Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt und wie folgt begrenzt:
- Im Norden durch einen Teil des Grünweges Flurnummer 483, einen Teil des Grabens Flurnummer 473, einen Teil des Grünweges Flurnummer 482 sowie den Grünweg Flurnummer 502 (jeweils Gemarkung Castell);
- Im Osten durch den Grünweg Flurnummer 502, einen Teil des Grabens Flurnummer 473, einen Teil des Grünweges Flurnummer 483 sowie den Grünweg Flurnummer 471 (jeweils Gemarkung Castell);
- Im Süden durch den Wirtschaftsweg Flurnummer 469 (Gemarkung Castell);
- Im Westen durch den Grünweg Flurnummer 629/1 sowie den Gottesgraben auf der Flurnummer 629 (jeweils Gemarkung Wiesenbronn); Der Geltungsbereich grenzt somit unmittelbar an das Gemeindegebiet der Nachbargemeinde Wiesenbronn an;
Abb. 1: Übersicht der Flurstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes – Schwarz:
Flurstücke im Geltungsbereich; Blau: den Geltungsbereich umgrenzende Flurstücke Gemeinde Castell; Rot: den Geltungsbereich umgrenzende Flurstücke Gemeinde Wiesenbronn (Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung 2021).
Bisheriger Verfahrensverlauf
Am 07.11.2022 hat der Gemeinderat den Vorentwurf in der Fassung vom 26.09.2022 gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese erfolgten im Zeitraum vom 27.12.2022 bis 03.02.2023.
Die dort eingegangenen Stellungnahmen wurden im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 09.10.2023 durch den Gemeinderat behandelt und abgewogen. Der somit geänderte Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Fassung vom 14.06.2023 gebilligt. Weiter hat der Gemeinderat beschlossen, dass auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Bernbuch“), i.d.F. vom 14.06.2023, einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie der übrigen Anlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zusammen in der Zeit vom 27.11.2023 bis einschließlich 05.01.2024 öffentlich aus.
Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid unter https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgemeinschaft/bauleitplanung/ eingesehen werden. Zusätzlich können die Planunterlagen leicht zugänglich in der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Anschrift: Balthasar-Neumann-Straße 14, 97353 Wiesentheid, während der folgenden Zeiten
Montag – Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
eingesehen werden.
Zudem sind die Unterlagen auch über das zentrale Internetportal des Landes Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.
Folgende Unterlagen liegen vor:
- Bebauungsplan „Bürgersolarpark Bernbuch“ Planteil Entwurf 2023-06-14
- Bebauungsplan „Bürgersolarpark Bernbuch“ Begründung 2023-06-14
- Anlage 1 – Umweltbericht 2023-06-14
- Anlage 2 – Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Fassung vom 26.04.2023
- Anlage 3 – archäologisch-geophysikalische Prospektion 2022-03-30
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Diese sollen elektronisch via E-Mail (bauamt@wiesentheid.de) abgegeben werden. Zusätzlich kann bei Bedarf die Stellungnahme während der Auslegungsfrist auch auf postalischen Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Umweltbezogene Informationen:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Art der vorhandenen
Information und Urheber |
Thematischer Bezug |
Umweltbericht in der Fassung vom 14.06.2023 |
• Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen und Fachgesetzen, die sich auf das Plangebiet beziehen
• Bestandsanalyse gegliedert nach folgenden Schutzgütern: Mensch, Boden, Wasser, Klima, Pflanzen und Tiere (insbesondere Vögel), Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter • Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Wirkfaktoren einschl. der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht Durchführung der Planung • Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der Auswirkungen • Abarbeitung der Eingriffsregelungen bezogen auf die Schutzgüter • Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. • Erläuterung anderweitiger Planungsmöglichkeiten |
Spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung in der Fassung vom 26.04.2023 |
• Abgrenzung des Untersuchungsgebietes und der vorkommenden, saP-relevanten Arten
• Aufzeigen der bau-, anlagen- und betriebsbedingten Wirkungen des Vorhabens • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität • Darlegung der Betroffenheit der Arten • Gutachterliches Fazit • Anhang: Prüfliste zu den saP-relevanten Arten, Empfehlungen zum Feldlerchenausgleich |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen, einschließlich der vorgenannten Planunterlagen sowie der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung, liegen sowohl auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid als auch im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid ebenfalls öffentlich aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Castell, 20.11.2023 Christian Hähnlein, Erster Bürgermeister