Aktuelle Bauleitplanverfahren im Überblick
Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und andere Unterlagen der Bauleitplanung sind für bestimmte Fristen öffentlich auszulegen. Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuellen Auslegungsverfahren unserer Mitgliedsgemeinden Abtswind, Castell, Rüdenhausen und Wiesentheid.
Alle rechtskräftigen Bebauungspläne finden Sie unter diesem Link: BEBAUUNGSPLÄNE
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur beabsichtigten Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Castell im Parallelverfahren zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan “Solarpark Schaftbetrieb”
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 04.10.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Schaftrieb“ beschlossen.
Geltungsbereich
Bezeichnung des Geltungsbereichs: Flurnummer 499, Gmkg. Castell.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan wird im Parallelverfahren aufgestellt. Da der Bebauungsplan nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Castell entwickelt wurde, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und seine Anpassung an die Ziele und Zwecke der Planung erforderlich.
Die betreffende Änderung des Flächennutzungsplans sieht die Ausweisung eines Sondergebiets nach § 11 BauNVO „Photovoltaik“ für die Nutzung und Förderung solarer Strahlungsenergie im Gebiet der Gemeinde Castell vor.
Der 11,53 ha große Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst das Grundstück Fl.Nr 499, Gmkg. Castell und befindet sich nordwestlich von Castell, südlich von Rüdenhausen und östlich von Wiesenbronn.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 04.04.2022 wurden ebenfalls in der Sitzung vom 04.04.2022 gebilligt und werden samt Inhalt dieser Bekanntmachung im Internet unter
https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgemeinschaft/bauleitplanung/ veröffentlicht.
Folgende Unterlagen liegen bereits vor:
Die Unterlagen liegen außerdem in den Geschäftsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Balth.-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid, Zimmer Nr. 2.5 (Bauverwaltung) vom 20.04.2022 bis einschließlich 23.05.2022 während der folgender Zeiten:
Mo – Fr.: von 8 – 12 und Mo, Mi, und Do von 14 – 16 Uhr (Eine telefonische Terminvereinbarung unter Nr. 09383/9735-26 ist erforderlich) öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem folgender Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB
Castell, den 11.04.2022
Christian Hähnlein, Erster Bürgermeister
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur beabsichtigten Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Solarpark Schaftrieb”
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 04.10.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Schaftrieb“ beschlossen.
Geltungsbereich
Bezeichnung des Geltungsbereichs: Flurnummer 499, Gmkg. Castell.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Planung dient der Deckung des Bedarfs an Flächen zur Nutzung regenerativer Energien (Photovoltaik). Der Bebauungsplan soll ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung Photovoltaik gem. § 11 BauNVO ausweisen.
Der 11,53 ha große Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Schaftrieb“ umfasst das Grundstück Fl.Nr 499, Gmkg. Castell und befindet sich nordwestlich von Castell, südlich von Rüdenhausen und östlich von Wiesenbronn.
Da der Bebauungsplan nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Castell entwickelt wurde, findet im Parallelverfahren ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes statt.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Vorentwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 04.04.2022 wurden ebenfalls in der Sitzung vom 04.04.2022 gebilligt und werden samt Inhalt dieser Bekanntmachung im Internet unter
https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgemeinschaft/bauleitplanung/ veröffentlicht.
Folgende Unterlagen liegen bereits vor:
- Vorentwurf vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan “Solarpark Schaftrieb”
- Vorentwurf Begründung vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan “Solarpark Schaftrieb”
- Vorentwurf Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan “Solarpark Schaftrieb”
Die Unterlagen liegen außerdem in den Geschäftsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Balth.-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid, Zimmer Nr. 2.5 (Bauverwaltung) vom 20.04.2022 bis einschließlich 23.05.2022 während der folgender Zeiten:
Mo – Fr.: von 8 – 12 und Mo, Mi, und Do von 14 – 16 Uhr (Eine telefonische Terminvereinbarung unter Nr. 09383/9735-26 ist erforderlich) öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Castell, den 11.04.2022
Christian Hähnlein, Erster Bürgermeister