Aktuelle Bauleitplanverfahren im Überblick

Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und andere Unterlagen der Bauleitplanung sind für bestimmte Fristen öffentlich auszulegen. Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuellen Auslegungsverfahren unserer Mitgliedsgemeinden Abtswind, Castell, Rüdenhausen und Wiesentheid.

Alle rechtskräftigen Bebauungspläne finden Sie unter diesem Link: BEBAUUNGSPLÄNE

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“

Der Gemeinderat Wiesentheid hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf) für die Flurnummern 440/1 und 441 der Gemarkung Reupelsdorf beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.

Wiesentheid, den 15.04.2024

Klaus Köhler

Erster Bürgermeister

Bekanntmachung über die Billigung und frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB zu der 9. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“

Der Gemeinderat des Marktes Wiesentheid hat in seiner Sitzung vom 21.03.2024 die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ im Parallelverfahren beschlossen.

In der Gemeinderatssitzung vom 18.04.2024 hat der Gemeinderat des Marktes Wiesentheid die Vorentwürfe des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ sowie die Vorentwürfe zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Wiesentheid war der Antrag über die Aufstellung eines Bebauungsplans. Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 2,18 ha auf den Fl.-Nrn. 440/1 und 441 in der Gemarkung Reupelsdorf.

Die Vorentwürfe des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf “ sowie die Vorentwürfe zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich in der Fassung vom 11.03.2024, bestehend aus Planblatt und Begründung sind in der Zeit

von Montag, 22.04.2024 bis einschließlich Freitag, 24.05.2024

über die Homepage der VGem Wiesentheid:

https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgemeinschaft/bauleitplanung/

sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter:

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht.

Folgende Unterlagen liegen vor:

Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen liegen alternativ in der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Balthasar-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Mo – Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr

Mo, Mi, Do: 14:00 – 16:00 Uhr

öffentlich aus bzw. können nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können hierbei schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nur Flächennutzungsplan:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Markt Wiesentheid, 19.04.2024

Klaus Köhler

Erster Bürgermeister

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“

Der Gemeinderat Wiesentheid hat in seiner Sitzung am 21.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ für die Flurnummern 440/1 und 441 der Gemarkung Reupelsdorf beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.

Wiesentheid, den 15.04.2024

Klaus Köhler

Erster Bürgermeister

Bekanntmachung über die Billigung und frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“

Der Gemeinderat des Marktes Wiesentheid hat in seiner Sitzung vom 21.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ beschlossen.

In der Gemeinderatssitzung vom 18.04.2024 hat der Gemeinderat des Marktes Wiesentheid die Vorentwürfe des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ sowie die Vorentwürfe zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ in der Gemarkung Reupelsdorf ist die Errichtung von Photovoltaik-Modulen. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft gekennzeichnet. Es wird die 9. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung. Bei dem Standort handelt es sich um eine Fläche im Außenbereich nach § 35 BauGB.

Das Plangebiet liegt mit einer Gesamtgröße von ca. 2,18 ha nordöstlich von Reupelsdorf. Die Lage ist in der Ackerflur in der Nähe der Fuchsenmühle. Das Areal steigt von Süd nach Nord an und wird derzeit landwirtschaftlich und ackerbaulich genutzt. Es handelt sich hierbei um die Fl.-Nrn. 440/1 und 441 in der Gemarkung Reupelsdorf.

Die Vorentwürfe des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Photovoltaikanlage Straßäcker Reupelsdorf“ sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich in der Fassung vom 11.03.2024, bestehend aus Planblatt und Begründung einschließlich umweltbezogener Informationen sind in der Zeit

von Montag, 22.04.2024 bis einschließlich Montag, 24.05.2024

über die Homepage der VGem Wiesentheid:

https://vgem-wiesentheid.de/verwaltungsgemeinschaft/bauleitplanung/

sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter:

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht.

Folgende Unterlagen liegen vor:

Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen liegen alternativ in der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Balthasar-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Mo – Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr

Mo, Mi, Do: 14:00 – 16:00 Uhr

öffentlich aus bzw. können nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können hierbei schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informations-pflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Markt Wiesentheid, 19.04.2024

Klaus Köhler
Erster Bürgermeister