Fällig sind:
Grundsteuer A/B:  4. Rate der Vierteljahrs-Zahler
Gewerbesteuer:  4. Rate Vorauszahlung
Verbrauchsgebühren:  3. Abschlagszahlung

Wir bitten um termingerechte Überweisung, soweit kein Sepa-Lastschriftmandat vorliegt. Auf die Möglichkeit zur Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandates wird hingewiesen. Das Formular für das Kombimandat steht zum Download unter www.vgem-wiesentheid.de/Formulare/Finanzen bei der jeweiligen Gemeinde zur Verfügung. Die Einzugsermächtigung kann auch digital unter www.buergerserviceportal.de/bayern/vgwiesentheid/eSEPA-Mandat erteilt werden.

Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid