Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid gemäß der

–              § 10 Abs. 3 Sätze 5-7 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Wiesentheid
–              § 10 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Abtswind
–              § 10 Abs. 3 Sätze 3-4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Castell
–              § 10 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Rüdenhausen

über die Meldung der

Tierbestände (für die Kanalbenutzungsgebühren)

Ab dem 01.01.2004 werden die Tierseuchenbeiträge direkt von der Bayerischen Tierseuchenkasse erhoben. Die Gemeinden haben kein Auskunftsrecht gegenüber der Bayer. Tierseuchenkasse! Daher ist die Meldung der Tierbestände für die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren (Abzug Großvieheinheiten) an die Gemeinde jährlich notwendig.

Bitte beachten Sie, dass ohne Abgabe dieser Meldung ein Abzug der Großvieheinheiten nicht möglich ist.

Dies gilt für alle Tierhalter, die Ihre Tiere aus der gemeindlichen Wasserversorgung tränken! Für aus Brunnen getränkte Tiere werden keine Kanalgebühren erlassen.

Stichtag für die Erfassung ist die Tierhaltung zum 03.12.2023

Die Meldebögen sind unter der Internetseite
www.vgem-wiesentheid.de/Formulare/Finanzen/Verwaltungsgemeinschaft/Meldung Großvieheinheiten
oder bei der Vgem. Wiesentheid unter finanzverwaltung@wiesentheid.de auf Anforderung erhältlich.

Der Antrag muss bis 31.12.2023 in der Finanzverwaltung zur Bearbeitung abgeben werden.