Im Zuge des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“  sind die Wasserwirtschaftsämter in Bayern beauftragt worden, alle Gewässer 3. Ordnung (Gräben, kl. Bäche) zu begehen und einzustufen, ob diese einen Gewässerrandstreifen nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Naturschutzgesetz benötigen oder nicht. Seit dem 01.06.2023 sind zwei Mitarbeiter des WWA Aschaffenburg zu diesem Zweck im Landkreis Kitzingen unterwegs.

In der Woche KW 03 ist das Wasserwirtschaftsamt in folgenden Gemeindegebieten zu Kartierungszwecken unterwegs sind:

  1. Dettelbach
  2. Geiselwind
  3. Iphofen
  4. Kitzingen
  5. Prichsenstadt
  6. Rödelsee
  7. Schwarzach
  8. Wiesentheid