Steuertermin: 15.02.2024

Fällig sind:
Grundsteuer A/B       1. Rate der Vierteljahres-Zahler
Gewerbesteuer           1. Rate Vorauszahlung
Hundesteuer              Jahresbetrag

Verbrauchsgebührenabrechnungen 2023:

Markt Abtswind:               fällig am 27.02.2024
Markt Rüdenhausen:       fällig am 22.02.2024
Gemeinde Castell:             fällig am 27.02.024
Markt Wiesentheid:          fällig am 27.02.2024

Wir bitten um termingerechte Überweisung, soweit kein Sepa-Lastschriftmandat vorliegt. Auf die Möglichkeit zur Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandates wird hingewiesen. Das Formular für das Kombimandat steht zum Download unter www.vgem-wiesentheid.de/Formulare/Finanzen bei der jeweiligen Gemeinde zur Verfügung. Die Einzugsermächtigung kann auch digital unter wiesentheid.digital erteilt werden.

Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid