Änderungen bei Kinderreisepässen und Reisepässen zum 01.01.2024

Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass ab dem 01.01.2024 keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Grund ist die schwindende Akzeptanz dieser ungesicherten Ausweisdokumente im Ausland. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig; ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich. Lichtbildaktualisierungen oder Berichtigungen der Augenfarbe oder der Größe können allerdings nicht mehr vorgenommen werden. Ab dem 01.01.2024 werden für Kinder nur noch Personalausweise oder reguläre Reisepässe ausgestellt.

Zudem wurden zum 01.01.2024 die einheitlichen Gebühren für Reisepässe angepasst:

  • regulärer Reisepass bei Personen unter 24 Jahren (6 Jahre Gültigkeit): 37,50 €
  • regulärer Reisepass bei Personen über 24 Jahren (10 Jahre Gültigkeit): 70,00 €
  • vorläufiger Reisepass (1 Jahr Gültigkeit): 26,00 €
  • Zusatzgebühr Expressverfahren: 32,00 €
  • Zusatzgebühr für 48 statt 32 Seiten: 22,00 €
  • Bei Beantragung bei Auslandsvertretungen oder in einer anderen Behörde als der Wohnsitzgemeinde gelten gesonderte Gebührensätze
  • Wohnortänderungen und Verlustmeldungen sind kostenfrei möglich

Die Beantragung von Ausweis- oder Passdokumenten ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid zu den Öffnungszeiten ohne Termin möglich. Sie müssen hierzu persönlich erscheinen. Eine Übersicht über die erforderlichen Dokumente sowie ggf. erforderliche Vollmachten finden Sie auf unserer Homepage.

Unter wiesentheid.digital können Sie im Bereich „Statusabfrage Ausweis“ jederzeit den Bearbeitungsstand Ihres Ausweisdokuments einsehen.

 

Meldebescheinigung und Wohnungsgeberbescheinigung online

In unserem Bürgerbüro online unter wiesentheid.digital können Sie Meldebescheinigungen kostenfrei digital erzeugen. Sie sparen sich somit den Gang zum Bürgerbüro. Auch Wohnungsgeberbescheinigungen können dort direkt digital übermittelt werden.