Einführung des Wassercents in Bayern
Zählerstände zum 1. Juli 2026 dokumentieren
Mit der Überarbeitung des Bayerischen Wassergesetzes wurde zum 1. Januar 2026 der Wassercent (= Wasserentnahmeentgelt) in Bayern eingeführt. Die erste Erhebung erfolgt für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026. Die ersten konkreten Zahlungen sind dann im Jahr 2027 fällig, nachdem das Landratsamt einen Bescheid erlassen hat, der die genaue Höhe des Wasserentnahmeentgelts enthält. Alle Wassernutzer, die Grundwasser unmittelbar aus einem eigenen Brunnen entnehmen, sind zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts verpflichtet. Das Entgelt beträgt einheitlich 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser. Alle Wasserentnehmer zahlen aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Freibetrags erst ab einer Menge, die 5.000 Kubikmeter im Jahr übersteigt. Im ersten Erhebungszeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 beträgt der Freibetrag auf Grund des halben Jahres 2.500 Kubikmeter.
Bei der Festsetzung des konkreten Wasserentnahmeentgelts wird entweder der im Wasserentnahmebescheid festgelegte jährliche Entnahmewert oder die tatsächliche Entnahmemenge zugrunde gelegt. Die Entnahmemenge muss vom Entnehmer gegenüber der Wasserrechtsbehörde innerhalb einer Frist, über die wir noch informieren, mitgeteilt werden. Es gilt der Grundsatz von Vertrauen und Selbstverantwortung, es besteht dementsprechend keine gesetzliche Messverpflichtung. Bereits bestehende Messverpflichtungen, beispielsweise aus dem Zulassungsbescheid oder der Eigenüberwachungsverordnung, bleiben unberührt.
Das Umweltministerium empfiehlt dazu, entsprechende Zählerstände von Messeinrichtungen wie beispielsweise Wasseruhren oder Stromzähler bei Pumpen zum 1. Juli 2026 und zum 31. Dezember 2026 zu dokumentieren. Die Dokumentation ist für die erforderliche Glaubhaftmachung der tatsächlich entnommenen Wassermenge erforderlich. Haushalte, die das Wasser von der Wasserversorgung beziehen, sind keine Entnehmer im Sinne des Wasserentnahmeentgelts, sie werden direkt von den Wasserversorgern an den Kosten beteiligt.
Potenziell Entgeltpflichtige, also alle, die eine Erlaubnis zur Wasserentnahme mit einer jährlichen Entnahmemenge von über 5000 m3 / Jahr haben, erhalten im Herbst 2026 ein Informationsschreiben vom Landratsamt Kitzingen mit weiterführenden Informationen zur Einführung des Wasserentnahmeentgelts, insbesondere zur Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der tatsächlich entnommenen Wassermengen für den ersten Erhebungszeitraum (1. Juli bis 31. Dezember 2026).
Weiterführende Informationen zum Thema Wassercent finden Sie unter: https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/novelle_baywg/index.htm
Text bereitgestellt durch das Landratsamt Kitzingen, Umwelt, Natur und Landschaftspflege, Abteilung Wasserrecht
