Steuertermin 15.02.2025
Fällig sind:
Grundsteuer A/B 1. Rate der Vierteljahres-Zahler
Gewerbesteuer 1. Rate Vorauszahlung
Hundesteuer Jahresbetrag
Verbrauchsgebührenabrechnungen 2024:
Markt Abtswind: fällig am 27.02.2025
Markt Rüdenhausen: fällig am 26.02.2025
Gemeinde Castell: fällig am 27.02.2025
Markt Wiesentheid: fällig am 28.02.2025
Bitte beachten Sie, dass die Grundsteuer nur fällig ist, wenn Sie einen Gebührenbescheid für das Jahr 2025 erhalten haben. Die bisherige Grundsteuerfestsetzung nach altem Recht wurde zum 31.12.2024 beendet.
Wir bitten um termingerechte Überweisung, soweit kein Sepa-Lastschriftmandat vorliegt. Auf die Möglichkeit zur Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandates wird hingewiesen. Das Formular für das Kombimandat steht zum Download unter www.vgem-wiesentheid.de/Formulare/Finanzen bei der jeweiligen Gemeinde zur Verfügung. Die Einzugsermächtigung kann auch digital unter
wiesentheid.digital erteilt werden.
Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid
