Wahlplakatierverordnung Wiesentheid
Der Marktgemeinderat Wiesentheid hat eine neue Wahlplakatierverordnung erlassen. Diese Verordnung ist ab dem 15.01. und vor allem schon für die kommende Wahl gültig.
Für die Kommunalwahlen 2026 darf dann ab dem 24. Januar plakatiert werden.
Die Verordnung regelt genau, wo und wie viele Wahlplakate in Wiesentheid und allen Ortsteilen aufgehängt werden dürfen.
Das soll vor allem wildem Plakatieren vorbeugen, aber allen Parteien auch ein gleichberechtigtes Plakatieren erlauben.
Zu finden ist die gesamte Verordnung unter folgendem Link beim Ortsrecht – einfach hier klicken.
